Das US-Berufungsgericht hat die Gültigkeit des US-Patents für ein Dosierungsschema für Gilenya bestätigt.
Novartis
Ein Gebäude der Novartis. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Entscheidung bleibt die einstweilige Verfügung in Kraft.
  • Gilenya war 2020 einer der grössten Umsatzbringer im Novartis-Portfolio.

Der Pharmakonzern Novartis hat einen wichtigen Patentstreit für sich entschieden. So hat das US-Berufungsgericht Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) die Gültigkeit des US-Patents für ein Dosierungsschema für Gilenya bestätigt, wie Novartis am Dienstag mitteilte.

Bereits im August 2020 hatte das US-Bundesbezirksgericht für den Bezirk Delaware ein positives Urteil im Gilenya-Patentstreit gefällt und seinerzeit eine dauerhafte einstweilige Verfügung gegen HEC Pharma bis zum Ablauf des Patents im Dezember 2027 erlassen. HEC Pharma war der einzige verbleibende Einreicher eines abgekürzten neuen Arzneimittelantrags (ANDA), der dieses Patent angefochten hat.

Mit der aktuellen Entscheidung wird laut Mitteilung die Gültigkeit des Patents bestätigt und die einstweilige Verfügung bleibt in Kraft. Mit dieser Entscheidung bestätigt Novartis zudem, dass mindestens in den nächsten zwei Jahren keine generischen Versionen von Gilenya auf dem US-Markt zu erwarten seien. Für den Basler Konzern ist das wichtig, da Gilenya mit einem Umsatz von 3 Milliarden US-Dollar 2020 einer der grössten Umsatzbringer im Portfolio war.

Schon heute leidet das Mittel allerdings unter einem zunehmenden Konkurrenzdruck, so dass die nun ausgeräumten Patentsorgen erst einmal für etwas Erleichterung sorgen dürften. Für Gilenya hatte Novartis zuvor mit einer Reihe von weiteren ANDA-Antragstellern Vergleichsvereinbarungen geschlossen.

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