Nidwaldner Regierungsrat will Baumoratorium in Emmetten verhindern
Aufgrund von hängigen Beschwerden können neue Baureglemente in Emmetten voraussichtlich nicht wie gefordert am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Deshalb droht ein Baumoratorium, das der Regierungsrat mit einer Fristverlängerung verhindern will.

Er beantragt dem Landrat, die Frist für die Umsetzung des Bau- und Planungsgesetzes zu verlängern. Das Parlament soll das Geschäft im Herbst beraten, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.
Nach der Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes 2014 mussten die Gemeinden ihre kommunalen Nutzungsplanungen anpassen. Dabei kam es in Emmetten auch zu Um- und Rückzonungen im Umfang von rund 5,4 Hektaren. Dagegen gingen Beschwerden beim Regierungsrat ein, wie dieser im Communiqué weiter schrieb. Die Regierung wies die Beschwerden ab. In einem weiteren Entschied stimmte sie der Gesamtrevision der Emmetter Nutzungsplanung zu. So sollte das Bau- und Zonenreglement unabhängig von den umstrittenen Rückzonungen behandelt werden.
Nun haben «einzelne Beschwerdeführer» die Entscheide ans Verwaltungsgericht weitergezogen, wie es weiter hiess. Sie fechten sowohl die Rückzonungen als auch die Genehmigung der revidierten Nutzungsplanung an. Somit kann dieses bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht in Kraft treten.
Die Gemeinde Emmetten sei «ihrer Pflicht im Grundsatz nachgekommen», schrieb die Regierung, und habe eine genehmigungsfähige Zonenordnung verabschiedet. Ein Moratorium, das für verschiedene Seiten zu Unsicherheiten führen würde, sei darum zu vermeiden.






