Neuer Gesamtarbeitsvertrag im Schreinergewerbe

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    Bern,

    Nach einem vertragslosen Jahr verfügt das Schreinergewerbe ab dem 1. Januar 2022 wieder über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV).

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    Ein Schreiner bei der Arbeit. - Keystone

    Darin enthalten sind eine Erhöhung der Mindestlöhne für Gelernte, ein besserer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schärfere Sanktionen für fehlbare Unternehmen beim Lohnschutz.

    Der Mindestlohn für gelernte Schreinerinnen und Schreiner steigt um ein Prozent auf 5111 Franken im Monat, wie die Gewerkschaften Unia und Syna am Mittwoch mitteilten. Sie zeigten sich mit dem neuen GAV zufrieden.

    Der frühere GAV war Anfang 2021 ausgelaufen, weil der Verband schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) in einer internen Abstimmung Ende November 2020 den überarbeiteten GAV mit einem Frührentenmodell abgelehnt hatte.

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