Im nächsten Jahr soll der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge von einem Prozent auf 1,25 Prozent angehoben werden.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge beantragt, den Mindestzinssatz für Vorsorgeguthaben auf 1,25 Prozent anzuheben.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge beantragt, den Mindestzinssatz für Vorsorgeguthaben auf 1,25 Prozent anzuheben. - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge soll angehoben werden.
  • Die BVG-Kommission empfiehlt eine Erhöhung von einem auf 1,25 Prozent.
  • Darüber entscheiden wird der Bundesrat.

Der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge soll 2024 von einem Prozent auf 1,25 Prozent angehoben werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission). Darüber entscheiden wird der Bundesrat.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Steigende Zinsen und Teuerung

Die BVG-Kommission will mit ihrer Empfehlung den gestiegenen Zinsen und der Teuerung Rechnung tragen, wie sie am Montag mitteilte Sie hatte Sätze von 0,5 bis zu 2,0 Prozent diskutiert und sich schliesslich für 1,25 Prozent entschieden.

Sie begründet den Entscheid mit der schwierigen Entwicklung der Finanzmärkte. Auch könne nicht die ganze Rendite einer Pensionskasse für die Mindestverzinsung verwendet werden. Kassen seien etwa verpflichtet, Wertschwankungsreserven zu bilden und nötige Rückstellungen vorzunehmen.

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