Männer zahlen für ihre Autoversicherung bis zu 4 Prozent mehr als Frauen. Grund dafür sind gegenderte Risikofaktoren.
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Schliessen Männer in der Schweiz eine Autoversicherung ab, zahlen sie meist mehr als Frauen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Männer müssen für ihre Autoversicherung tiefer in die Tasche greifen als Frauen.
  • Grund dafür ist die Tatsache, dass das Geschlecht noch immer ein Risikofaktor sein kann.
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Unisex-Tarife bei Autoversicherungen? In der Europäischen Union ist dies seit zehn Jahren Pflicht, nicht so in der Schweiz. Hierzulande zahlen Männer noch heute durchschnittlich 1,3 Prozent mehr als Frauen. Das zeigt eine Analyse des Online-Vergleichsdienstes Comparis.

«Die Höhe der Prämienunterschiede wirkt auf den ersten Blick marginal», sagt Comparis-Mobilitätsexpertin Andrea Auer. «In Zeiten von Gleichberechtigungsdebatten sind geschlechterbasierte Versicherungsprämien jedoch aus der Zeit gefallen.»

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Mit durchschnittlich rund 4 Prozent bezahlen Männer bei Postfinance den höchsten Prämienzuschlag (Männer 1097 Franken vs. Frauen 1053 Franken). Das sind rund 44 Franken im Jahr, die nur aufgrund des Geschlechts bezahlt werden müssen.

Einen Aufpreis von durchschnittlich 3 Prozent oder mehr verlangen Elvia, Axa und Allianz Suisse. Dann folgen Zurich, Helvetia und der Direktversicherer Smile.

Statistische Daten sorgen für Preisunterschied

Doch warum müssen Männer überhaupt mehr bezahlen als Frauen? «Versicherer begründen die Prämienzuschläge für Männer mit der Grundlage von statistischen Daten», erklärt Auer.

Unfall
Unfälle sind für die Preisentwicklung ausschlaggebend. (Symbolbild) - Keystone

Auf dieser Basis werde das Risiko für die Versicherung kalkuliert. «Ist ein Lenker stets unfallfrei unterwegs, wird er dennoch aufgrund seiner Vergleichsgruppe eingeschätzt und bezahlt möglicherweise eine höhere Prämie.»

Die Comparis-Expertin zeigt sich erstaunt: «Dass das Geschlecht bei der Autoversicherung noch immer als Risikofaktor miteinbezogen wird, ist ungewöhnlich.» Schliesslich sei ein solches Vorgehen bei anderen Versicherungen wie etwa der Rechtsschutz- oder der Krankenkassen-Grundversicherung auch nicht der Fall.

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