Der Bundesrat will die Gültigkeit des Covid-Zertifikats verkürzen. Für die Wirtschaft eine erneute Hürde. Dennoch nimmt man den Entscheid weitgehend gelassen.
Alain Berset
Bundesamt für Kultur (BAK) obliegt dem Gesundheitsminister Alain Berset. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Covid-Zertifikat soll künftig nur noch 9 statt 12 Monate gültig sein.
  • In der Gastromie sieht man den Entscheid gespalten, bei den Museen gelassen.

Der Bundesrat will die Gültigkeit der Covid-Zertifikate von 12 auf 9 Monate reduzieren. Bereiche wie Museen, Kinos aber auch Restaurants wären vielen ungeboosterten Personen also nicht mehr zugänglich.

Eine missliche Lage – sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Wirtschaft. «Es ist grundsätzlich gut, dass die Restaurants mit den bestehenden Schutzkonzepten offen haben dürfen», gesteht Tibits-Sprecher Amar Abbas.

Covid-Zertifikat
Das Covid-Zertifikat enthält neben Name, Vorname, Geburtsdatum und einer Zertifikatsnummer auch die Angaben zur Covid-19-Impfung, zur Genesung oder zum negativen PCR-Test- beziehungsweise An - Keystone

Aber: «Die Verkürzung der Zertifikats-Gültigkeit ist suboptimal.» Tibits rechne infolgedessen mit einer erneut negativen Auswirkung auf die Geschäftsentwicklung.

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Bindella findet Verkürzung «sinnvoll»

Etwas gelassener verfolgt man den Entscheid bei der Schweiz Gastro-Kette Bindella: «Die Verkürzung um drei Monate scheint eine Massnahme zu sein, die schnelleres Boostern fördert», so Mediensprecher Alexander Maycock. «Dies ist aus unserer Sicht sinnvoll.»

Gastronomie
Die Gastronomie leidet seit Ausbruch der Corona-Pandemie unter einem massiven Personalmangel. - Keystone

Mit negativen Folgen infolgedessen rechnet Bindella deshalb nicht. Auch sei die Mehrzahl der Gäste wohl nicht von dem Entscheid betroffen, erklärt Maycock.

Museen und Kino sind zuversichtlich

Ähnlich sehen es hiesige Museen. «Es ist nicht ganz überraschend, dass die letztjährigen Impfungen nicht die letzten waren», heisst es beim Berner Museum für Kommunikation.

«Die meisten, die sich bereits impfen liessen, werden sich höchstwahrscheinlich auch die dritte Impfung verabreichen lassen.» Deshalb dürfte sich die Situation nicht gross verändern.

Coronavirus - 2G
In Museen gilt seit dem 20. Dezember 2021 die 2G-Regel. - dpa

Dieser Ansicht schliessen sich auch das Schweizerische Nationalmuseum und das Kunsthaus in Zürich. Einzig das Basler Kunstmuseum wagt keine Stellungnahme, «da ungewiss ist, wie viele Besucher diese neue Regel betreffen wird.»

Auch das Kino Pathé kann nur schwer die Folgen der verkürzten Gültigkeit des Zertifikats abschätzen. «Generell sind wir aber froh, hat der Bundesrat nicht die 2G-Plus-Regel verhängt», erklärt Sprecherin Jolanda Schönenberger. Das Unternehmen werde die Massnahmen umsetzen und damit seinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten.

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