Die Generalversammlung von Hoffmann-La Roche wird ohne die physische Anwesenheit der Aktionäre stattfinden.
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Der Hauptsitz von Hoffmann-La Roche in Basel. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Hoffmann-La Roche führt am 16. März seine Generalversammlung durch.
  • Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Aktionäre nicht physisch anwesend sein.
  • Sie können ihre Rechte durch eine unabhängige Stimmrechtsvertretung wahrnehmen.

Am 16. März hält Hoffmann-La Roche seine Generalversammlung ab. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie werden die Aktionäre des Schweizer Pharmakonzerns aber nicht physisch anwesend sein. Wie das Unternehmen am Montag mitteilte, werden die Abstimmungen und Wahlen entsprechend über die unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

An der Generalversammlung werden nur statutarisch notwendige Personen vor Ort anwesend sein. Das Treffen findet in den Räumlichkeiten des Roche-Sitzes in Basel statt. Durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin Testaris AG können die Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen. Dabei müssen die Weisungen schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.

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