GKV erweitert Leistungsangebot für Versicherte

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Deutschland,

Der GKV-Spitzenverband hat sein Hilfsmittel-Verzeichnis aktualisiert.

künstliche intelligenz
Die Künstliche Intelligenz entwickelt sich immer weiter: Eine gelähmte Testerin mit Exoskelett. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Spitzenverband aktualisiert Hilfsmittelverzeichnis - neue Informationspflichten.

Versicherte sollen medizinische Produkte wie Hörgeräte, Prothesen und Rollstühle in höherer Qualität erhalten. Zudem will der Verband den Zugang zu innovativen Produkten erleichtern, wie er am Dienstag in Berlin bekanntgab.

Im GKV-Spitzenverband haben sich alle 109 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zusammengeschlossen. Er vertritt ihre Interessen gegenüber der Politik und Leistungserbringern. Sein aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis umfasst etwa 32.500 Produkte aus 41 Kategorien. Zu den Neuheiten zählt unter anderem das motorbetriebene und computergesteuerte Exoskelett, mit dem Querschnittsgelähmte aufstehen und gehen können sollen. Auch mechatronische Kniegelenke und elektrisch angetriebene Armprothesen sind nun gelistet.

Das Verzeichnis richtet sich nicht direkt an den Endverbraucher, sondern dient den Krankenkassen und Leistungserbringern wie Ärzten und Apotheken zur Orientierung. Neben neuen Produkten enthält es auch neue Informationspflichten. «Ab sofort müssen alle Leistungserbringer GKV-Versicherte zuerst über zuzahlungsfreie, krankenkassenfinanzierte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aufklären, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürfen», sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Allerdings kann es durchaus sein, dass Versicherte immer noch zuzahlen, auch wenn sie eines der Produkte aus dem Verzeichnis benötigen. «Ob jemand zuzahlt, hängt von der einzelnen Versorgungssituation und den Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern ab», räumte Walter Seliger, Fachreferent des Verbandes, ein.

Laut Vorstand Kiefer gilt das Verzeichnis indirekt: Leistungserbringer könnten auch Produkte verschreiben, die nicht im Verzeichnis gelistet sind. Allerdings müssten diese dann die gleichen Vorgaben erfüllen wie die im Verzeichnis enthaltenen Produkte. Ein Beispiel seien Hörgeräte: Einige Patienten forderten aus individuellen ästhetischen Gründen bestimmte Produkte, die nicht gelistet seien. «Das ist verständlich, aber hier ist die vollständige Finanzierung nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft», sagte Kiefer.

Besonders bei Inkontinenzprodukten will der Verband nach eigenen Angaben die Lage für Versicherte verbessern. Neue Tests sollen demnach für langlebigere Produkte sorgen. Rollatoren sollen künftig nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen dürfen - lediglich für Patienten mit erhöhtem Körpergewicht würden Ausnahmen gemacht.

Insgesamt steht der Verband bei seinem Verzeichnis vor dem Problem, dass stetig neue Medizinprodukte entwickelt werden. Darauf will er künftig mit kürzeren Fortschreibungsintervallen reagieren, alle fünf bis sechs Jahre soll der Katalog von nun an aktualisiert werden.

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