In Frankreich wird das Vermarktungsverbot von vegetarischen Produkten als «Steak» oder «Wurst» erst einmal verschoben.
Ein Hamburger
Ein Hamburger - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Verband hatte Antrag gegen Bezeichnungs-Verbot eingereicht.

Das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich gab am Mittwoch in einem Eilverfahren dem Antrag eines Verbandes gegen eine Verordnung der Regierung statt, die ab Oktober an Fleisch erinnernde Bezeichnungen für vegetarische Produkte verbieten sollte. Die Organisation Protéines France hatte argumentiert, das Verbot sorge für Verwirrung bei Verbrauchern und in der Industrie.

Die Regierung in Paris hatte Ende Juni die Verwendung «traditioneller Begriffen, die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden,» für vegetarische Produkte für nicht mehr zulässig erklärt. Dabei ging es neben den Bezeichnungen «Wurst» und «Steak» auch um Wörter wie «Carpaccio», «Frikadelle» oder «Kaviar». Die fleischverarbeitende Industrie hatte seit langem auf eine solche Regelung gepocht.

Das Verwaltungsgericht gewährte nun eine Aussetzung dieser Regel, die zum 1. Oktober in Kraft treten sollte. Mit ihrer Entscheidung orientierten sich die Richter an der EU-Position, die die Verwendung von Begriffen tierischen Ursprungs ausser für Ersatzprodukte für Milcherzeugnisse zulässt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungEU