Europäischer Gerichtshof urteilt über betäubungsloses Schlachten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr), ob in den Staaten der EU betäubungsloses Schlachten verboten werden kann.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kläger sehen die auch in der EU-Grundrechtecharta verbürgte Religionsfreiheit verletzt..
Die Flämische Region Belgiens hatte 2017 ein solches Verbot eingeführt. Dagegen klagen mehrere muslimische und jüdische Vereinigungen. (Az: C-336/19)
Die Kläger sehen die auch in der EU-Grundrechtecharta verbürgte Religionsfreiheit verletzt. Ein Rechtsgutachter des EuGH hatte im September die Auffassung vertreten, es müsse beim Schlachten Ausnahmen für religiöse Riten geben; die Luxemburger Richter sind daran aber nicht gebunden.