Europäischer Gerichtshof urteilt über betäubungsloses Schlachten

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr), ob in den Staaten der EU betäubungsloses Schlachten verboten werden kann.

Waagschalen der Justitia
Waagschalen der Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kläger sehen die auch in der EU-Grundrechtecharta verbürgte Religionsfreiheit verletzt..

Die Flämische Region Belgiens hatte 2017 ein solches Verbot eingeführt. Dagegen klagen mehrere muslimische und jüdische Vereinigungen. (Az: C-336/19)

Die Kläger sehen die auch in der EU-Grundrechtecharta verbürgte Religionsfreiheit verletzt. Ein Rechtsgutachter des EuGH hatte im September die Auffassung vertreten, es müsse beim Schlachten Ausnahmen für religiöse Riten geben; die Luxemburger Richter sind daran aber nicht gebunden.

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