EU verschärft Regeln gegen Lohndumping

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Luxemburg,

Pflegerinnen aus Polen, Bauarbeiter aus Rumänien, Fleischer aus Bulgarien: Hunderttausende EU-Ausländer arbeiten als Entsandte in wohlhabenden Mitgliedstaaten - nicht immer unter guten Bedingungen. Jetzt ist sich die EU einig über neue Regeln, die sie besser schützen sollen.

Ein Ende der Ausbeutung

Die Entsenderichtlinie von 1996 regelt den Einsatz von Beschäftigten über Grenzen hinweg in anderen EU-Ländern. Schon jetzt sind Mindeststandards für diese Beschäftigten vorgeschrieben, etwa die Bezahlung des geltenden Mindestlohns. Gewerkschafter beklagen jedoch Schlupflöcher und Missbrauch. Ausländische Arbeitnehmer würden ausgebeutet und örtliche Sozialstandards damit ausgehöhlt. Nach Angaben der EU-Kommission verdienen sie derzeit oft nur halb so viel wie einheimische Beschäftigte. Die Reform soll dies ändern.

Entsandte EU-Ausländer sollen gleich viel Lohn erhalten.
Entsandte EU-Ausländer sollen gleich viel Lohn erhalten. - (AP/Joerg Sarbach

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach jahrelangem Streit sind sich die EU-Länder einig über verschärfte Regeln gegen Lohndumping.
  • Entsandte EU-Ausländer müssen künftig nach denselben Regeln entlohnt werden wie Einheimische.

Entsandte Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Land sollen künftig grundsätzlich genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Dies ist Teil einer Reform der Entsenderichtlinie, auf die sich die EU-Sozialminister am Montagabend in Luxemburg nach jahrelangem Streit einigten. Dies teilte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen über Twitter mit.

Von den Regeln sind europaweit Millionen Arbeitnehmer betroffen. In Deutschland waren 2016 nach Gewerkschaftsangaben etwa 561'000 Beschäftigte aus Italien, Spanien oder den östlichen EU-Ländern tätig, die meisten nach Regeln der Entsenderichtlinie.

Ziel ist, Beschäftigte besser vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen. Deshalb sollen Entsendungen künftig in der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern, in Ausnahmen 18 Monate, wie aus Verhandlungskreisen bekannt wurde. Das Transportgewerbe bleibt zunächst von den neuen Regeln ausgenommen.

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