Teuerungsausgleich

    Erster Teuerungsausgleich bei Hinterlassenen- und Invalidenrente

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Wegen der Teuerung werden im neuen Jahr die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erhöht. Danach sollen sie gleichzeitig mit den AHV-Renten alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden.

    Renten, die seit 2023 laufen, werden nun zum ersten Mal an die Teuerung angepasst. Bei der Berechnung wird die Preisentwicklung der letzten drei Jahre berücksichtigt. (Symbolbild)
    Renten, die seit 2023 laufen, werden nun zum ersten Mal an die Teuerung angepasst. Bei der Berechnung wird die Preisentwicklung der letzten drei Jahre berücksichtigt. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen am Donnerstag mitteilte, müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge (BVG) bis zum ordentlichen Rentenalter periodisch an die Preisentwicklung angepasst werden. Eine erste Anpassung erfolgt nach drei Jahren. Danach geschieht dies in der Regel alle zwei Jahre gleichzeitig mit den AHV-Renten.

    Für Renten, die seit 2023 ausbezahlt werden, beträgt der Anpassungssatz 2,1 Prozent. Renten, die erstmals am 1. Januar 2026 angepasst wurden, erhöhen sich um 1 Prozent. Für Renten, deren letzte Anpassung am 1. Januar 2025 erfolgte, beträgt die Erhöhung 1,2 Prozent.

    Die Anpassung an die Preisentwicklung ist für das BVG-Obligatorium gesetzlich vorgeschrieben. Für den überobligatorischen Teil besteht hingegen keine automatische Ausgleichspflicht: Hier entscheiden Pensionskassen je nach finanzieller Lage selbst, ob sie die Renten ihrer Versicherten erhöhen.

    AHV-Rente steigt im neuen Jahr auf 2560 Franken

    Der Bundesrat hatte Anfang Oktober eine Erhöhung der AHV- und IV-Renten um durchschnittlich 1,59 Prozent beschlossen. Die maximale Altersrente bei voller Beitragsdauer steigt ab Januar 2027 auf 2560 Franken. Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission hatte diese Erhöhung empfohlen. Die minimale AHV- und IV-Rente für eine Einzelperson mit voller Beitragsdauer erhöht sich von 1260 auf 1280 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2520 auf 2560 Franken.

    Die Rentenerhöhung per Anfang 2027 führt zu Mehrkosten von rund 1055 Millionen Franken, wovon 940 Millionen auf die AHV und 115 Millionen auf die IV entfallen. Der Bund trägt davon 190 Millionen beziehungsweise 44 Millionen Franken. Auch die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO steigen von 530 auf 541 Franken pro Jahr.

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    Kommentare

    User #4842 (nicht angemeldet)

    Zuckerli vor der MWST Abstimmung, gut gemacht und sehr klever.

    User #3753 (nicht angemeldet)

    Wird dann alle 2 Jahre an die Preise angeglichen. Ohne KK versteht sich

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