Am 1. Oktober löst die QR-Rechnung den Einzahlungsschein endgültig ab. Damit die Umstellung klappt, gibt es einiges zu beachten. Nau.ch klärt wichtige Fragen.
QR-Rechnung
Der QR-Code beinhaltet alle relevanten Informationen für die bequeme, automatische und effiziente Zahlung. - Screenshot SIX

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Oktober löst die QR-Rechnung den Einzahlungsschein endgültig ab.
  • Wichtig: Alte Daueraufträge müssen unbedingt auf den neuen QR-Code angepasst werden.
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Fast neun Jahre tüftelte der Finanzmarkt daran. Nun steht eine der grössten Umstellungen im Schweizer Zahlungsverkehr kurz vor dem Durchbruch: die QR-Rechnung. Sie schickt die roten und orangen Einzahlungsscheine am morgigen Samstag endgültig in Rente.

Was Sie über die Umstellung wissen müssen und was es ganz besonders zu beachten gilt, finden Sie hier.

Was genau verändert sich?

Bislang waren Rechnungen mit einem roten oder orangen Einzahlungsschein versehen. Ab dem 1. Oktober werden diese allerdings durch eine QR-Rechnung ersetzt. Diese beinhaltet nach wie vor alle zur Zahlung relevanten Informationen wie IBAN, Referenznummer, Rechnungsadresse und zusätzlich eben diesen QR-Code.

QR-Rechnung
So sieht die QR-Rechnung aus. - SIX

Wozu braucht es diese Umstellung?

In erster Linie dient die Einführung der neuen QR-Rechnung der Digitalisierung. Gleichzeitig vereinfacht sie aber auch das Bezahlen von Rechnungen.

Konsumenten können den sogenannte «Quick Response»-Code ganz einfach mit ihrer Banking-App einscannen und so ihre Rechnung mit wenig Klicks begleichen. Eine Überprüfung der eingescannten Daten bleibt jedoch weiterhin ratsam.

Zahlen Sie Ihre Rechnungen bereits per QR-Code?

Ist meine Bank für dieses neue System gewappnet?

Ja. Die meisten Schweizer Banken haben ihre Mobile-Banking-Apps und E-Banking-Portale bereits für die Bezahlung der neuen QR-Rechnung angepasst. Alle anderen werden es bis spätestens Ende Monat vornehmen. Konsumenten müssen daher also nichts unternehmen.

Und wenn ich weiterhin am Postschalter einzahlen möchte?

Kein Problem. Die neuen QR-Rechnungen können ebenfalls am Postschalter beglichen werden. Auch Zahlungsaufträge bei der Bank können wie gewohnt in Auftrag gegeben werden.

Postschalter
Eine Mitarbeiterin der Post. - Keystone

Wie sicher sind die neuen QR-Rechnungen?

Die neue Rechnung gelten als genauso sicher wie die alten Einzahlungsscheine. Es empfiehlt sich aber, nach dem Scannen des QR-Codes alle Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Was gilt es besonders zu beachten?

Daueraufträge! All jene Überweisungen, die auf eine Post- oder Banknummer laufen, müssen manuell auf die neue QR-IBAN angepasst werden. Ansonsten werden sie ab dem 1. Oktober nicht mehr ausgeführt.

Die Daueraufträge können entweder direkt am Schalter oder übers E-Banking angepasst werden.

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