Die herkömmlichen Einzahlungsscheine sind ab 1. Oktober nicht mehr gültig. Die orangen Scheine werden durch die QR-Rechnungen komplett ersetzt.
QR-Rechnungen
Ab 1. Oktober 2022 werden die Einzahlungsscheine komplett von QR-Rechnungen abgelöst. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Oktober sind die bekannten Einzahlungsscheine nicht mehr gültig.
  • Diese werden durch QR-Rechnungen abgelöst.
  • Bereits 80 Prozent erfolgt über die QR-Rechnung

In weniger als einem Monat löst die sogenannte QR-Rechnung die herkömmlichen Einzahlungsscheine ab. Diese sind ab 1. Oktober nicht mehr gültig. Nicht alle Unternehmen schaffen die fristgerechte Umstellung.

Über 80 Prozent der in der Schweiz abgewickelten Rechnungen würden mittlerweile mit der neuen QR-Rechnung erfolgen. Dies sagte Patrick Graf, Verwaltungsratspräsident von SIX Interbank Clearing, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. Im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) betreibt die Börsenbetreiberin das System, über welches Zahlungen zwischen Finanzinstituten abgewickelt werden.

Einige Unternehmen seien etwas spät dran, das sei aber eine verschwindend kleine Menge, sagte Graf. Mit Abstand der grösste Teil wird ihm zufolge zum Stichtag, dem 1. Oktober, umgestellt haben. Wenn jetzt im September noch Rechnungen ohne sogenannten QR-Code in den Schweizer Haushalten eintrudeln, dann seien das die grossen Ausnahmen.

Bereits im Juli 2020

In der Schweiz wird schon länger daran gearbeitet, «Rechnungen bezahlen» einfacher und digitaler zu machen. Die Rechnung zum Abfotografieren, was das lästige Abtippen der Referenznummer überflüssig macht, soll die Vielzahl an verschiedenen Einzahlungsscheinen ersetzen. Derzeit gibt es sieben verschiedene Ausführungen. Die QR-Rechnung soll den Übergang zur dann einmal vollständig digitalen Rechnung – der sogenannten E-Bill – bilden.

Jeder Einzahlungsschein umfasst neben dem prominent sichtbaren QR-Code aber weiterhin alle Angaben auch in Textform. Er besteht wie die bisherigen Einzahlungsscheine aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein. Entwickelt wurde die QR-Rechnung gemeinsam vom Bund, dem Schweizer Finanzplatz, der Wirtschaft und Konsumentenvertretern.

Eingeführt wurde der neue Zahlschein bereits im Juli 2020 - also vor über zwei Jahren. In den vergangenen zwei Jahren sei viel und umfassend informiert worden. Dies sagte Graf auf die Frage, ob sowohl Unternehmen als auch Bürger ausreichend vorbereitet wurden.

QR-Rechnung
So sieht die QR-Rechnung aus. - SIX

Dabei verwies Graf auf eine Umfrage von vor einem Jahr. Dort haben 90 Prozent der Rechnungssteller gewusst, dass die Umstellung bei der Rechnungsstellung bevorstehe. Man habe es aber «etwas unterschätzt, wo überall das Verfahren mit Einzahlungsschein mit Referenznummer drinsteckt». Jede Institution, die Rechnungen stellt, sei betroffen – etwa auch Behörden, Spendenorganisationen und Wohnungsvermieter.

Grob geschätzt würden in der Schweiz jedes Jahr rund 800 Millionen Rechnungen gestellt. Ein gewisser Anteil werde aber bereits über die E-Bill abgewickelt. Im B2B-Bereich (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen) gebe es auch andere elektronische Möglichkeiten, die nicht von dem alten Verfahren betroffen seien.

Ganz reibungslos dürfte der Start am 1. Oktober angesichts dieser Gemengelage wohl nicht vonstattengehen. Graf sagte aber: Die Post und die Banken seien darauf vorbereitet, den Kunden zu erklären, dass die «alten» Einzahlungsscheine nicht mehr gültig seien.

Ab 1. Oktober keine Ausnahmen mehr

Es können keine Ausnahmen gemacht werden: Kunden in den Postfilialen mit alten Einzahlungsscheinen wird nichts anderes übrigbleiben, als beim Rechnungssteller eine neue Rechnung zu verlangen. Erst dann können sie wiederzukommen.

Konsumenten rät Graf, auch selbst auf die Rechnungssteller zuzugehen, wenn sie im September noch Rechnungen ohne QR-Code erhielten. Zumal die Zahlungsfrist oft 30 Tage beträgt. Aber grundsätzlich seien die Unternehmen in der Verantwortung, ihren Kunden korrekte Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Wo die Schweizerinnen und Schweizer aber selbst aktiv werden müssen: Daueraufträge – zum Beispiel für die Miete – müssen im E-Banking oder bei der Bank angepasst werden. Dies kann die Bank auch nicht eigenmächtig für den Kunden übernehmen.

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