Credit Suisse hat den Prozess gegen einen ehemaligen US-Kundenberater verloren. Sie finden das Urteil unbegründet.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Credit Suisse hat das Urteil gegen einen ehemaligen US-Kundenberater verloren.
  • Die Bank möchte das Urteil weiterziehen.

Der US-Steuerstreit holt die Credit Suisse erneut ein: Die Grossbank hat eine brisante Niederlage vor dem Genfer Arbeitsgericht erlitten. Wegen einer missbräuchlichen Kündigung soll die Grossbank vier Millionen Franken an einen früheren Mitarbeiter zahlen.

Im Urteil, welches der AWP vorliegt, heisst es: «Eine Entlassung wegen Verletzung von internen Vorschriften muss als missbräuchlich qualifiziert werden. Wenn der Arbeitgeber selbst für das Verhalten seines Angestellten verantwortlich ist.» Zuvor hatten bereits die «Neue Zürcher Zeitung» und die Westschweizer Zeitung «Le Temps» darüber berichtet.

Wegen entgangener Löhne, Boni und Vorsorgezahlungen erhält der Kläger insgesamt 4 Millionen Franken. Hinzu kommen noch Zinsen. Die Credit Suisse muss zudem für Aufwendungen des Klägers aufkommen, sich gegen eine Klage des US-Justizministeriums (DOJ) zu wehren.

Credit Suisse hatte sich 2014 schuldig bekannt

Konkret geht es um das Vermögensverwaltungsgeschäft und um Beihilfe zur Steuerhinterziehung in den USA: Die Credit Suisse hatte sich im Mai 2014 schuldig bekannt. Bis 2009 habe sie jahrzehntelang Amerikaner bei der Umgehung ihrer Steuerpflichten unterstützt. Sie akzeptierte damals eine Busse in der Höhe von 2,6 Milliarden US-Dollar.

Auch acht CS-Mitarbeiter waren angeklagt worden. Einer von ihnen wurde 2014 entlassen, hat dagegen aber geklagt und nun erstinstanzlich Recht bekommen.

Im Urteil, welches auf den 1. Mai datiert ist heisst es auch: «Als sich die Spannungen mit den USA verschärft hätten, hat die Bank nicht gezögert, den Angestellten zu opfern.» Das Gericht befindet, die Bank habe den Angestellten missbräuchlich entlassen.

Credit Suisse habe eine ambitionierte Wachstumsstrategie in den USA vorgegeben, stellte das Gericht fest. Es sei objektiv schwerwiegend, seinen Angestellten zu einem gewissen Verhalten zu ermuntern und es ihm dann vorzuwerfen. Und noch schwerwiegender sei es, «jeglichen Fehler auf den Angestellten zu schieben, um den eigenen Ruf zu bewahren».

Die Grossbank habe versucht glauben zu machen: Die Missbräuche seien von einer kleinen Gruppe von Angestellten begangen worden, darunter der Ex-Mitarbeiter. Dabei hätten sie die internen Vorschriften verletzt, während die obere Leitung nichts gewusst habe, habe die CS behauptet.

Die Geschäftsleitung war auf dem Laufendem

Der CS-Angestellte und seine Untergebenen hätten zwar in der Tat gegen interne Vorschriften der Bank verstossen. Dies sei der Bank aber bewusst gewesen. Das Gericht ist nämlich fest davon überzeugt: Die Geschäftsleitung des Angeklagten war über die Handlungen der Vermögensverwalter des nordamerikanischen Teams auf dem Laufendem. Und sie liess dieses zumindest geschehen.

Die obere Hierarchiestufen der Bank hätten gar Druck ausgeübt und dazu angestachelt, an die Grenzen der Legalität zu gehen. Dies sollen die Untersuchungen gezeigt haben.

Die Bank habe ein System geschaffen, das duldete oder gar ermunterte, gegen die Regeln zu verstossen. Denn die CS habe überhaupt keine Massnahmen ergriffen, um die Einhaltung von internen Vorschriften zu kontrollieren, befand das Gericht.

Weder die Compliance- noch die Rechtsabteilung noch eine andere Abteilung der Bank hätten sich wegen dieser Problematiken Sorgen gemacht. Die Verstösse gegen die internen Vorschriften seien erst bei einer internen Untersuchung ab dem Jahr 2011 entdeckt worden. Das gibt die CS selbst an.

Credit Suisse-Angestellte hatten persönliches Risiko

Das Genfer Gericht befand, dass die UBS-Affäre im Jahre 2008 die CS gezwungen habe, ihre Politik zu ändern. Erst dann habe die UBS die Angestellten über persönliche Risiken bei Verletzung der amerikanischen Regeln informiert. Da sei es aber für den betroffenen Mitarbeiter schon zu spät gewesen.

Im Juni 2007 hatte der ehemalige UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld den US-Behörden Informationen geliefert. Mit den Informationen diese die Grossbank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung anklagen konnte. Später kam es zu einem Vergleich mit einer Busse von 780 Millionen US-Dollar für die UBS. Diese mussten sie 2009 berappen.

Die Credit Suisse will das Urteil des Genfer Arbeitsgerichts vor der nächsten Instanz anfechten. «Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen, das unserer Meinung nach unbegründet ist und die Fakten ignoriert.» Das erklärte ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.

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