Lenzburg

    Genehmigung Teiländerung Gestaltungsplan «Am Park»

    Kanton Aargau
    Kanton Aargau

    Wohlen,

    Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 29.04.2019 die Teiländerung zum Gestaltungsplan «Am Park» in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage genehmigt.

    Natur
    Natur (Symbolbild) - Unsplash

     Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).

    Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

    a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und

    b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

    Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

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