Die österreichischen Coronahilfen für Austrian Airlines sind mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Flughafen Wien
Flugzeuge der Austrian Airlines am Flughafen Wien. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Gericht sieht keine Überkompensation.

Es handle sich nicht um eine Überkompensation, entschied das Gericht der EU (EuG) am Mittwoch in Luxemburg und wies eine Klage der Konkurrenzairlines Ryanair und Laudamotion ab. Österreich hatte wegen der pandemiebedingten Flugausfälle ein Darlehen von 150 Millionen Euro gewährt, das in eine Subvention umgewandelt werden kann. (Az. T-677/20)

Austrian Airlines gehört zur Lufthansa-Gruppe, die während der Pandemie weitere Beihilfen bekam. Ryanair und Laudamotion bemängelten, dass die EU-Kommission bei der Genehmigung der strittigen österreichischen Hilfen das Zusammenspiel all dieser Gelder nicht beachtet habe. Dies verneinte das Gericht jedoch.

Ryanair hat mehrere Klagen wegen Beihilfen für andere Luftfahrtgesellschaften in Luxemburg eingereicht, die teilweise erfolgreich waren. So erklärte das EuG etwa vergangenen Monat die Genehmigung von deutschen Hilfen für Condor für nichtig, setzte die Nichtigerklärung aber bis zu einem neuen Beschluss der Kommission aus.

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