Vermieterinnen und Vermieter sollen sich künftig an den CO2-Kosten im Gebäudebereich beteiligen: Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Kosten dafür in Abhängigkeit der Energiebilanz der Gebäude aufteilt.
Wohngebäude in Berlin
Wohngebäude in Berlin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Kabinett billigt Gesetz mit Stufenmodell.
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Die Regierung lobte das Stufenmodell als «fair» und als Anreiz für Sanierungen. Kritik gab es aber daran, dass Mieterinnen und Mieter, die die Abgabe bislang allein stemmen, für schlecht sanierte Gebäude noch immer mitzahlen müssen.

Seit Anfang 2021 wird ein Preis für Kohlendioxidemissionen erhoben, der von derzeit 30 Euro pro Tonne CO2 bis 2025 schrittweise auf 55 Euro steigen soll. Im Gebäudebereich soll er auf der einen Seite zu Sanierungen und auf der anderen Seite zu Sparsamkeit anregen. Derzeit kann der Preis aber vollständig an die Mieter weitergegeben werden - das habe nicht die «gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung» entfaltet, erklärten die drei Ministerien für Wirtschaft, Bau und Justiz.

Nun soll es ab Anfang 2023 ein zehn Stufen umfassendes neues Modell geben: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil. Vermieter können im besten Fall ganz befreit werden, Mieter tragen im besten Fall noch immer zehn Prozent der Kosten. Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst eine 50-50-Aufteilung, bis Ende 2025 soll hier aber ebenfalls ein Stufenmodell entwickelt werden.

«Wir haben mit der Aufteilung der CO2-Kosten eine Lösung gefunden, die sozial gerecht ist und künftig die Mieter auch entlastet», sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) dazu. Das Gesetz schaffe zusätzlich einen «echten Anreiz», Wohnungen zu sanieren.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) verwies darauf, dass es letztlich das Ziel sei, «zu einem bestimmten Zeitpunkt CO2-neutral zu heizen». Bis das erreicht sei, «wird der CO2-Preis fair verteilt». Justizminister Marco Buschmann (FDP) verwies darauf, dass das Gesetz «bürokratiearm» und die Einstufung der Gebäude einfach sei.

Der Deutsche Mieterbund, der ein Stufenmodell grundsätzlich begrüsst, forderte «eine grundlegende Überarbeitung und eine sofortige Befreiung der Mieterinnen und Mieter von den CO2-Kosten». Es sei angesichts der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung 2023 «nicht vermittelbar», weshalb einkommensarme Haushalte «zusätzlich zur Kasse» gebeten würden. Zudem müsse der CO2-Preis in den energetisch schlechtesten Gebäuden «möglichst hoch sein und ausschliesslich vom Vermieter bezahlt werden».

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte ebenfalls die komplette Kostenübernahme auf der schlechtesten Stufe durch den Vermieter. Generell müssten die Stufen so ausgestaltet werden, dass beide Seiten insgesamt jeweils zur Hälfte für die CO2-Kosten aufkommen, forderte der vzbv. Die derzeit geplanten Grenzwerte für die unterschiedlichen Stufen hätten aber voraussichtlich zur Folge, dass die Mehrzahl der Mieter mehr als die Hälfte der CO2-Kosten zahlen müsste.

Der Eigentümerverband Haus & Grund lehnte die Pläne hingegen ab. Die Aufteilung «behindert Klimaschutz», sagte Verbandschef Kai Warnecke der «Rheinischen Post». Das Gesetz sei eine einseitige Umverteilung der solidarisch zu tragenden Kosten des Klimaschutzes auf die Vermieter. Vor dem Hintergrund aktuell stark steigender Energiepreise forderte Warnecke, die CO2-Bepreisung im Wärmebereich auf unbestimmte Zeit ganz auszusetzen.

Die Linken-Politikerin Caren Lay bemängelte, die Aufteilung der CO2-Preise komme «ein halbes Jahr zu spät» und sei «halbherzig». Den Mietern werde auch weiterhin ein Grossteil der Kosten aufgebürdet. Stattdessen fordere die Linke, dass die Vermieterinnen und Vermieter die CO2-Preise zahlen - «damit überhaupt eine Lenkungswirkung erreicht wird».

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