Die Bundesregierung hat die Laufzeit der im Zuge der Gaskrise aus der Reserve geholten Kohlekraftwerke um knapp ein Jahr verlängert.
Kohlekraftwerk in Herne
Kohlekraftwerk in Herne - AFP
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Kraftwerke können bei anhaltendem Bedarf bis März 2024 laufen.

«Bleibt die Alarmstufe Gas bestehen oder wird die Notfallstufe ausgerufen, können die Kraftwerke aus der Netzreserve nun bis zum 31. März 2024 am Markt bleiben», erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch. Bislang war ein Notfallbetrieb bis zum 30. April 2023 vorgesehen. Die Netzreserve betrifft überwiegend Steinkohlekraftwerke.

Das Kabinett verabschiedete ausserdem die Verordnung zur sogenannten Versorgungsreserve. «Damit können die Braunkohlekraftwerke aus der bisherigen Sicherheitsbereitschaft wie geplant (...) zum 1. Oktober 2022 an den Markt zurückkehren», erklärte das Wirtschaftsministerium. Hier gilt zunächst eine befristete Verlängerung bis zum 30. Juni 2023.

Ad
Ad