Bundesgerichtshof prüft Anspruch von Dieselkäufern mit manipuliertem Motor auf Neulieferung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute (09.30 Uhr) in Karlsruhe über die Frage, ob Käufer eines Fahrzeugs von VW oder Audi mit dem manipulierten Dieselmotor EA 189 Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug einer neueren Baureihe haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Da ihre ursprünglich gekauften Modelle zu dem Zeitpunkt nicht mehr hergestellt wurden, versuchten sie ein neueres Modell zu bekommen und dies einzuklagen..
Es geht um vier Fälle, in denen sich die Käufer in den Jahren 2009 oder 2010 fabrikneue Autos gekauft hatten. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals forderten sie statt des Softwareupdates ein neues Auto. (Az. VIII ZR 254/20 u.a.)
Da ihre ursprünglich gekauften Modelle zu dem Zeitpunkt nicht mehr hergestellt wurden, versuchten sie ein neueres Modell zu bekommen und dies einzuklagen. In zwei Fällen urteilten die Vorinstanzen zugunsten der Kläger, in den anderen zwei Fällen waren sie erfolglos. Nun muss der BGH die Sache prüfen.