Bund zahlt wegen Dezemberhilfe Erstattungen an Energieversorger ab sofort aus

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Deutschland,

Der Bund hat im Rahmen der Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden mit der Auszahlung der Erstattungen an die Energieversorger begonnen.

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Wegen einer drohenden Gasknappheit empfiehlt die Bundesregierung, die Raumtemperatur zu senken und wassersparende Duschköpfe zu verwenden. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Abschlagszahlungen für Gas- und Wärmekunden werden einmalig vom Staat übernommen.

Seit Antragsstart Mitte November hätten rund 75 Prozent der Energieversorger entsprechende Anträge gestellt und da viele bereits geprüft seien, starteten die Auszahlungen am Donnerstag, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Es würden täglich weitere Anträge gestellt und geprüft – insgesamt sind rund 1500 Firmen der Gas- und Wärmeversorgung berechtigt.

Zur Entlastung bei den hohen Energiekosten gibt es im Dezember eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden – zumindest für diejenigen, die direkt einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen haben. Sie sind von der Abschlagszahlung befreit oder bekommen eine Gutschrift. Wenn Mieter die Versorgung über ihre Vermieter regeln, wird die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung weitergegeben.

Profitieren sollen Haushalte und kleinere Unternehmen. Diese müssten «nichts tun», wie das Ministerium noch einmal betonte, eine Antragstellung sei nicht nötig. Die Versorger regeln die Entlastung ihrerseits direkt mit dem Staat.

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