Die Unsicherheit über die künftigen Einnahmen und Ausgaben der Invalidenversicherung (IV) wurde durch die Corona-Pandemie sichtlich erhöht.
Invalidenversicherung IV
Die IV vergibt keine Gutachter-Aufträge mehr an das umstrittene Institut PMEDA. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die künftigen Einnahmen und Ausgaben der IV sind durch die Corona-Pandemie unsicherer.
  • Dem Bund ist unklar, ab wann die Sozialversicherung wieder Überschüsse ausweisen kann.

Die Corona-Pandemie hat die Unsicherheit über die künftigen Einnahmen und Ausgaben der Invalidenversicherung (IV) deutlich erhöht. Deshalb ist laut dem Bund unklar, in welchem Jahr die Sozialversicherung wieder Überschüsse ausweisen kann. Einmal jährlich veröffentlicht der Bund die Finanzperspektiven der vier Sozialwerke Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Ergänzungsleistungen (EL).

Die mögliche Entwicklung der IV-Finanzen wird in drei Szenarien dargestellt, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Freitag mitteilte. Gemäss dem hohen Szenario wird die IV ab dem Jahr 2024 Überschüsse ausweisen. Das entspricht der bisherigen Einschätzung. Beim mittleren und tiefen Szenario verschiebt sich dieser Zeitpunkt auf das Jahr 2026, respektive 2028.

Grosse Schwankungen

Grund für die Unsicherheit ist laut dem Bund die Covid-19-Krise, die zu Schwankungen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite führt. Zurückzuführen ist dies einerseits, weil der Bundesbeitrag an die IV an die Entwicklung des zurzeit sehr volatilen Mehrwertsteuerertrags gekoppelt ist. Andererseits gab es bei der Zahl der neuen IV-Renten grosse Ausschläge sowohl nach oben als auch nach unten.

Mittelfristig dürfte die Ungewissheit bleiben. So ist laut dem Bund beispielsweise «gegenwärtig noch nicht absehbar», wie sich allfällige Long-Covid-Erkrankungen auf die IV auswirken werden.

Situation der übrigen Sozialversicherungen

Etwas anders sieht die Situation bei den übrigen drei Sozialversicherungen aus. Zwar sind Prognosen über 2032 hinaus schwierig. Für den vorangegangenen Zeitraum lässt sich die Finanzlage aber besser abschätzen.

Gemäss den Zahlen des Bundes wird die AHV ohne Reform im Jahr 2030 einen Verlust von 3,7 Milliarden Franken erleiden. Der AHV-Ausgleichsfonds wird noch 62 Prozent einer Jahresausgabe betragen. Die bisher gültige Perspektive rechnete mit rund 3,6 Milliarden Franken Defizit und einem Fondsstand von 59 Prozent im Jahr 2030.

Bei der EO ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen: Das Betriebsergebnis im Jahr 2030 wird gemäss den neuen Perspektiven bei voraussichtlich rund 215 Millionen Franken liegen. Die liquiden Mittel lägen bei etwa 118 Prozent einer Jahresausgabe. Bei den EL werden die aktuellen Ausgaben 4,8 Milliarden (2020) auf voraussichtlich 5,7 Milliarden Franken (2030) zunehmen.

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