Gemeinden in den Kantonen Zürich und St. Gallen haben Post von der Wettbewerbskommission erhalten: Sie müssen ein faires Vergabeverfahren der verschiedenen Arbeiten auch dann gewährleisten, wenn sie ein Bauprojekt gesamthaft an ein Planerbüro abgeben haben.
Wettbewerbskommission Weko
Das Logo der Wettbewerbskommission Weko. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Aus Anzeigen, die in der Vergangenheit eingegangen sind, sei bekannt, «dass die Verflechtung von planerischen Tätigkeiten und Angebotseinreichungen bei öffentlichen Vergaben wiederholt auftritt», schreibt die Wettbewerbskommission (Weko) am Dienstag in einer Mitteilung.

Sie war im vergangenen Jahr wegen einer Schwimmbadsanierung im Zürcher Weinland aktiv geworden. Die zuständige Gemeinde hatte ein Planungsbüro für die Vergabearbeiten eingesetzt. Dieses lud mehrere Unternehmen ein, eine Offerte einzureichen - darunter auch eine Firma, dessen Geschäftsführer der Bruder eines Planers war.

Damit sei für andere Unternehmen der Zugang zum Markt in unzulässiger Weise beschränkt worden, hielt das Zürcher Verwaltungsgericht auf eine Beschwerde der Weko im August 2021 fest. Dies stelle ein Verstoss gegen das Binnenmarktgesetz vor.

Die Weko hat inzwischen «präventiv ausgewählte Gemeinden» angeschrieben, wie sie am Dienstag mitteilte. Dies in den beiden Kantonen in denen die beteiligten Unternehmen ansässig sind.

Sie habe sie «auf mögliche Probleme hingewiesen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt». So könnte eine Gemeinde, die für ein Projekt ein Ingenieurbüro oder ein anderes Planungsbüro beauftragt, beispielsweise eine Unabhängigkeitserklärung einfordern.

«Nur mit fairen Verfahren ist der Marktzugang und somit der Wettbewerb in Beschaffungsverfahren sichergestellt», heisst es in der Mitteilung. Funktionierender Wettbewerb trage zu Qualität und Effizienz bei und verhindere überhöhte Preise. Das Binnenmarktgesetz enthalte hierfür Mindestvorgaben für kantonale und kommunale Beschaffungen.

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