Der Einsatz bienenschädlicher Pestizide bleibt in Frankreich unter Auflagen erlaubt: Der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht wies am Montag in Paris eine Eilbeschwerde mehrerer Umweltorganisationen und Gewerkschaften gegen die Wiederzulassung von Neonikotinoiden ab. Noch bis zum 1. Juli 2023 dürfen französische Zuckerrübenbauern diese Pestizide einsetzen.
«Bienenkiller» bleiben in Frankreich erlaubt
«Bienenkiller» bleiben in Frankreich erlaubt - dpa/AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatsrat weist Beschwerde von Umweltschützern ab.

Der Staatsrat verwies darauf, dass es sich um eine Ausnahmegenehmigung handelt, die von EU-Regeln gedeckt ist. Zuvor hatte bereits der französische Verfassungsrat die Gesetzesänderung gebilligt. Die französischen Zuckerrübenproduzenten klagen über starken Schädlingsbefall und Ernteausfälle im Umfang von 280 Millionen Euro.

Neonikotinoide gehören zu den meist genutzten Pestiziden der Welt. Die Mittel töten aber nicht nur Blattläuse, Holzwürmer und andere Schädlinge, sondern setzen auch Bienen und Hummeln schwer zu: Sie schwächen ihr Immunsystem, stören die Orientierung und beeinträchtigen die Fortpflanzung.

Die EU hatte drei dieser Mittel 2018 verboten, Frankreich sogar fünf. Die begrenzte Wiederzulassung in Frankreich hatten Greenpeace und Bienenzüchter als «Rückschritt» beim Umweltschutz kritisiert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

EuroEUGreenpeace