Berliner Bezirksamt darf Mieterhöhung auf Grundlage von Mietendeckel verbieten

AFP
AFP

Deutschland,

Berliner Bezirksämter dürfen Vermietern Mieterhöhungen auf Grundlage des Mietendeckels vorläufig verbieten.

Wohnhäuser in Berlin
Wohnhäuser in Berlin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohnungsunternehmen wollte Zustimmung noch vor Urteil von Bundesverfassungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Berlin wies laut Mitteilung vom Mittwoch den Eilantrag eines Wohnungsunternehmens zurück, das von einem Bewohner die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangte. Die höhere Miete sollte aber erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Mietendeckel gezahlt werden. (Az. VG 8 L 201/20)

Der Mieter stimmte nicht zu, weswegen das Wohnungsunternehmen vor das Amtsgericht zog. Dieses entschied bislang nicht. Das Bezirksamt verbot dem Unternehmen in der Zwischenzeit, die Zustimmung zur Mieterhöhung zu verlangen. Dagegen klagte die Firma und legte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein. Dieses entschied nun, dass das Bezirksamt rechtmässig gehandelt habe.

Es habe Veranlassung gehabt, ordnungsrechtlich gegen das Unternehmen vorzugehen, weil es die Zustimmung zur Mieterhöhung entgegen dem gesetzlichen Mietenstopp verlangt habe. Der Mietendeckel sei zwar in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und in der juristischen Literatur umstritten, aber nicht evident verfassungswidrig, hiess es zur Begründung weiter.

Derzeit befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Mietendeckel. Eine Entscheidung darüber, ob dieser verfassungsgemäss ist, wird noch in diesem Jahr erwartet.

Kommentare

Weiterlesen

a
4 Interaktionen
Durch Fenster
a
6 Interaktionen
«Zurück auf Feld 1»

MEHR IN NEWS

wetter
1 Interaktionen
15 Grad
Carla Welti Kolumne 08/26
«Carlabelle»
birs badeverbot basel
Hitze vorbei

MEHR AUS DEUTSCHLAND

paddy kroetz
9 Interaktionen
Ex-«Toggo TV»-Star
Russischer Tanker
3 Interaktionen
Hamburg
1 Interaktionen
Bremen