Berliner Bezirksamt darf Mieterhöhung auf Grundlage von Mietendeckel verbieten

AFP
AFP

Deutschland,

Berliner Bezirksämter dürfen Vermietern Mieterhöhungen auf Grundlage des Mietendeckels vorläufig verbieten.

Wohnhäuser in Berlin
Wohnhäuser in Berlin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohnungsunternehmen wollte Zustimmung noch vor Urteil von Bundesverfassungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Berlin wies laut Mitteilung vom Mittwoch den Eilantrag eines Wohnungsunternehmens zurück, das von einem Bewohner die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangte. Die höhere Miete sollte aber erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Mietendeckel gezahlt werden. (Az. VG 8 L 201/20)

Der Mieter stimmte nicht zu, weswegen das Wohnungsunternehmen vor das Amtsgericht zog. Dieses entschied bislang nicht. Das Bezirksamt verbot dem Unternehmen in der Zwischenzeit, die Zustimmung zur Mieterhöhung zu verlangen. Dagegen klagte die Firma und legte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein. Dieses entschied nun, dass das Bezirksamt rechtmässig gehandelt habe.

Es habe Veranlassung gehabt, ordnungsrechtlich gegen das Unternehmen vorzugehen, weil es die Zustimmung zur Mieterhöhung entgegen dem gesetzlichen Mietenstopp verlangt habe. Der Mietendeckel sei zwar in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und in der juristischen Literatur umstritten, aber nicht evident verfassungswidrig, hiess es zur Begründung weiter.

Derzeit befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Mietendeckel. Eine Entscheidung darüber, ob dieser verfassungsgemäss ist, wird noch in diesem Jahr erwartet.

Kommentare

Weiterlesen

sdf
280 Interaktionen
Über ein Jahr
Egerkinger Komitee
639 Interaktionen
Aufruf zu Hass?

MEHR IN NEWS

Schaffhauser Polizei
1 Interaktionen
Schaffhausen
Geothermie
4 Interaktionen
Energie-Hoffnung
gabbar
6 Interaktionen
Für kranken Ehemann
china bayer
Pharmawachstum

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Selenskyj Merz ukraine
26 Interaktionen
Vorstoss
Oliver Pocher
37 Interaktionen
«Vollidiot!»