Kundinnen und Kunden der Energieversorger Primastrom und Voxenergie können wegen drastischer Preiserhöhungen in den vergangenen Monaten ab sofort an Musterklagen gegen die beiden Anbieter teilnehmen.
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Strommasten - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Energieversorger hatten Preise für Strom und Gas drastisch erhöht.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte am Montag mit, die kostenlose Anmeldung zu den Klagen beim Bundesamt für Justiz sei nun möglich. Der vzbv klagt gegen seiner Ansicht nach unzulässigen Preiserhöhungen.

Primastrom und Voxenergie haben laut vzbv ihre Strompreise seit dem vergangenen Jahr mehr als verdreifacht. Die Gaspreise seien teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind diese Erhöhungen unzulässig, weil sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorgenommen wurden. In den Verträgen von Primastrom und Voxenergie seien keine Preisanpassungen vereinbart, stattdessen liege den Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde, betonte der vzbv.

«Wer von Primastrom oder Voxenergie eine Preiserhöhung erhalten hat, sollte diese nicht akzeptieren und kann nach Ansicht des vzbv die Energielieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fordern», erklärte Ronny Jahn vom vzbv. Wer von den Preiserhöhungen betroffen sei, könne sich an den Klagen beteiligen.

Bei einem erfolgreichem Ausgang der Klagen würde für die teilnehmenden Verbraucherinnen und Verbraucher verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen, erläuterte der vzbv. Darüber hinaus komme ein Schadensersatzanspruch in Betracht, falls Kunden aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine ausserordentliche Kündigung erklärt haben. Ebenso könnten diejenigen entschädigt werden, denen die Versorger ausserordentlich gekündigt haben, weil sie die Zahlung der erhöhten Preise verweigerten.

Auch andere Energieanbieter fallen durch «fragwürdige» Preiserhöhungen auf, wie die Verbraucherschützer betonten. Betroffene können an einer Umfrage (musterfeststellungsklagen.de) teilnehmen und ihre Erfahrungen schildern. Nach Auswertung der Beschwerden könnten sich daraus weitere Klagen ergeben, so der vzbv.

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