Die Anleger-Klage gegen die UBS/CS-Fusion dauert an. Mindestens drei Monate stehen noch auf dem Plan.
UBS Filialen
Die UBS plant die Schliessung einiger Filialen. - keystone

Die Klage von Anlegerinnen und Anlegern gegen die UBS wegen der finanziellen Konditionen der CS-Übernahme am Handelsgericht Zürich geht erst Ende August in die nächste Runde. Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) hat eine Fristerstreckung von drei Monaten erhalten.

Neu hat der SASV Zeit bis zum 28. August 2024, um eine Replik auf die Klageantwort der UBS einzureichen, teilte der Verein am Montagabend mit. Ursprünglich hätte die Erwiderung bis zum 28. Mai beim Handelsgericht eintreffen müssen.

Das sei «eine kurze Frist» gewesen, erklärte der SASV in dem Communiqué. Man habe daher einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Davor hatten Ende 2023 bereits die UBS-Anwälte eine Fristerstreckung von mehreren Wochen für die Einreichung der Klageantwort erhalten.

Klagen in einem Verfahren zusammengefasst

Das Handelsgericht Zürich hatte Mitte Februar sämtliche Klagen von Anlegerinnen und Anlegern in einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Insgesamt betreffe dies über 30 Klagen, erklärte der SASV seinerzeit.

Der SASV vertritt mit seiner Klage laut früheren Angaben rund 1500 CS-Kleinaktionäre. Zu den weiteren Klägern gehört das juristische Startup Legalpass, das nach eigenen Angaben mehr als 3000 Aktionärinnen und Aktionäre vertritt. Mit ihren «Sammelklagen» wollen sie eine bessere Entschädigung für die an die UBS verkauften CS-Anteile erreichen.

Die Aktionäre der Credit Suisse erhielten im Rahmen der Übernahme 1 UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Aktien. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion am 19. März 2023 einem Kaufpreis für die gesamte Credit Suisse von rund 3 Milliarden Franken. Noch am letzten Börsentag vor der Ankündigung war die CS am Aktienmarkt allerdings mit 7 Milliarden Franken und damit mehr als doppelt so hoch bewertet gewesen.

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