Zugpassagier besticht Kontrolleur mit 20er-Nötli
Ein Zugpassagier hat versucht, sich mit einem 20er-Nötli eine Busse zu ersparen. Der Zürcher Kondukteur liess sich aber nicht darauf ein, die Bundesanwaltschaft bestrafte den Passagier wegen Bestechung.
Für den 61-Jährigen wurde der Bestechungsversuch teuer: Er muss die Verfahrenskosten von 500 Franken tragen. Zudem wird er mit einer bedingten Geldstrafe von 30 mal 120 Franken bestraft. Dafür gilt eine Probezeit von zwei Jahren.
Die Bundesanwaltschaft sagte am Freitag gegenüber Keystone-SDA, dass sie einen entsprechenden Strafbefehl erlassen hat und bestätigte damit einen Bericht von «Blue News».
Laut dem Bericht habe der Mann dem Kondukteur gesagt, er solle sich doch beruhigen, das Formular vergessen und einen Kaffee holen. Das 20er-Nötli habe der Kontrolleur abgelehnt und den Passagier darauf hingewiesen, dass das Bestechung wäre.
Gemäss Blue News hatte der Mann für sein Billett nicht genügend Zonen gelöst. Sein Widerspruch half nichts. Auf dem Weg aus dem Zug soll er die Kondukteure noch mit «huere Mafia-Verein» betitelt haben.
Dass sich nicht die Zürcher Staatsanwaltschaft um den scheinbaren Bagatellfall kümmern musste, klingt überraschend. Die Bundesanwaltschaft war aber zuständig, weil SBB-Zugbegleiter bei der Billettkontrolle strafrechtlich als Beamte gelten.






