Amazon zieht vor höchstes Gericht Frankreichs

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    Frankreich,

    Der Online-Versandhändler Amazon hat angekündigt, in einem Rechtsstreit um Coronavirus-Schutzmassnahmen vor das höchste Gericht Frankreichs zu ziehen.

    Der US-Versandhändler Amazon zieht vor das höchste Gericht in Frankreich, um im Zusammenhang mit der Coronakrise Klarheit bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden zu erhalten. (Archivbild)
    Der US-Versandhändler Amazon zieht vor das höchste Gericht in Frankreich, um im Zusammenhang mit der Coronakrise Klarheit bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden zu erhalten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/AP/Mark Lennihan

    Das Wichtigste in Kürze

    • Amazon will in einem Rechtsstreit um Coronavirus-Schutzmassnahmen vor Gericht ziehen.
    • Die französischen Logistikzentren werden voraussichtlich bis 13. Mai geschlossen bleiben.

    Der Online-Versandhändler Amazon hat angekündigt, in einem Rechtsstreit um Coronavirus-Schutzmassnahmen in Logistikzentren vor das höchste Gericht Frankreichs zu ziehen.

    Amazon habe beschlossen, die Entscheidung eines Berufungsgerichts in Versailles Ende April nun vor dem Kassationsgerichtshof Frankreichs anzufechten. Dies teilte das Unternehmen am Donnerstagabend mit.

    Die Gründe dafür würden den betroffenen Parteien vor Gericht dargelegt. Amazon setzte die Gespräche mit Arbeitnehmervertretern fort.

    Angestellte bleiben bei vollem Gehalt zu Hause

    Die französischen Logistikzentren werden wahrscheinlich bis einschliesslich 13. Mai geschlossen bleiben, wie das Unternehmen weiter mitteilte. Die endgültige Entscheidung darüber werde am Freitag bei einem Treffen des zentralen Betriebsrates fallen.

    Sollte dieser den Plan bestätigen, blieben die Angestellten bis zu dem Datum zu Hause. Gemäss Amazon erhielten sie ihr volles Gehalt.

    Hintergrund ist ein Rechtsstreit des Online-Händlers über Coronavirus-Schutzmassnahmen für die Angestellten. Das Berufungsgericht hatte im April entschieden, dass Amazon weiterhin nur Bestellungen von bestimmten Artikeln entgegennehmen darf.

    Gewerkschaftsgruppe klagte

    Diese Auflage gelte solange, bis der Konzern seine Schutzmassnahmen verbessert habe. Es bestätigte damit weitgehend eine vorangegangene Entscheidung eines Gerichts im Pariser Vorort Nanterre. Die Gerichtsentscheidung war von der Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale Solidaires erwirkt worden.

    Amazon hatte nach der ersten Gerichtsentscheidung seine Logistikzentren in Frankreich vorerst geschlossen. Dies da dem Konzern bei Nichteinhaltung der Vorgaben eine Geldstrafe droht. Das Unternehmen betonte stets, alle Schutzvorgaben gegen das Coronavirus eingehalten zu haben.

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