Nach Neuenburg schreibt nun auch der Jura den Mindestlohn ins Gesetz. Das Kantonsparlament hat diesen am Mittwoch in zweiter Lesung auf 20 Franken pro Stunde festgelegt.
20 Franken pro Stunde für die Jurassier.
20 Franken pro Stunde für die Jurassier. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • In Delsberg wurde ein Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde festgelegt.
  • Dies entspricht dem Existenzminimum eines allein lebenden Erwachsenen.
  • Der Mindestlohn hätte bereits 2015 umgesetzt werden sollen, wurde aber vertagt.

Die jurassische Gesetzesvorlage kam nach einem Bundesgerichtsurteil von Ende August auf den Tisch: Damals bekam ein Mindestlohn von 20 Franken im Kanton Neuenburg grünes Licht aus Lausanne. Jenes Gesetz ist laut Bundesgericht bundesrechtskompatibel und widerspricht auch nicht dem Bundesverfassungsgrundsatz der Wirtschaftsfreiheit.

Missachtung des Volkswillens

Den Anstoss für die Vorlage im Jura hatte die 2009 eingereichte Juso-Volksinitiative «Un Jura aux salaires décents» (Anständige Löhne im Jura) gegeben, die im März 2013 mit 54,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden war. Diese hätte eigentlich innert zweier Jahre umgesetzt werden müssen, also bis 2015. Das Kantonsparlament hatte in der Folge jedoch zweimal nicht auf das Thema eintreten wollen.

Vorwärts ging es erst nach einem Urteil des kantonalen Verfassungsgerichts vom September 2016: Dieses hiess einen SP-Rekurs dagegen gut und rüffelte das Parlament wegen Rechtsverweigerung und Missachtung des Volkswillens.

Ad
Ad