Aktuell kann das Könizer Gemeindeparlament die Liegenschaftssteuer anpassen, ohne davor das Volk fragen zu müssen. Das ist nicht gerecht. Ein Gastbeitrag.
SVP Köniz
Reto Zbinden, SVP Köniz. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 3. März stimmt Köniz über Kompetenzen bezüglich der Liegenschaftssteuer ab.
  • Bisher konnte das Gemeindeparlament einseitig über die Höhe dieser Steuer entscheiden.
  • Eigentlich sollte diese Kompetenz beim Volk liegen.
  • Dies sagt der Berner SVP-Grossrat Reto Zbinden in seinem Gastbeitrag.
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In der Gemeinde Köniz können die Stimmberechtigten am 3. März 2024 über eine Verschiebung der Kompetenz für die Erhöhung der Liegenschaftssteuer abstimmen.

Bisher ist die Budgetkompetenz in Köniz so geregelt, dass eine Erhöhung der ordentlichen Steueranlage den Stimmberechtigten vorgelegt werden muss.

Wenn hingegen nur die Liegenschaftssteuer erhöht werden soll, so liegt dies bisher in der Kompetenz des Gemeindeparlaments.

Ich habe mit einer Motion gefordert, dass künftig die Stimmberechtigten darüber abstimmen können, ob die Liegenschaftssteuer erhöht werden soll oder nicht.

Die Motion wurde vom Parlament angenommen. Da diese Kompetenzverschiebung – zugunsten der Stimmbevölkerung – eine Änderung der Gemeindeordnung bedingt, findet dazu eine Volksabstimmung statt.

Mehr Fairness für Hauseigentümer

Die aktuelle Regelung in der Gemeinde Köniz ist unfair und steht im Vergleich mit anderen Gemeinden völlig quer. In den meisten Gemeinden hat die Stimmbevölkerung mehr Kompetenzen, was das Budget und die Festlegung der Steuern angeht.

In Bern und Biel gibt es sogar jedes Jahr eine Volksabstimmung über Budget, Steueranlage und Liegenschaftssteuer, auch wenn sich nichts ändert.

Köniz
Köniz. (Archivbild) - keystone

Köniz hingegen hat in der Gemeindeordnung eine Hintertür eingebaut, dass einseitig die Liegenschaftssteuer erhöht werden könnte, ohne dass sich die Stimmbevölkerung dazu äussern kann.

Durch die Annahme der Teilrevision der Gemeindeordnung erhalten Hauseigentümer die Möglichkeit, sich in einem Abstimmungskampf gegen eine Erhöhung der Liegenschaftssteuer zu wehren.

Dies führt auch dazu, dass Gemeinderat und Parlament allfällige Erhöhungsabsichten besser begründen müssten.

Ungerechte Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer an sich ist bereits ungerecht. Es ist eine Doppelbelastung der Liegenschaftsbesitzer, welche bereits mit den ordentlichen Steuern einen grossen Beitrag an Infrastrukturaufwendungen und an das Gemeinwesen leisten.

Die Liegenschaftssteuer als spezielle Objektsteuer ist steuersystematisch fragwürdig und nicht mehr zeitgemäss.

Sollte künftig das Volk über die Liegenschaftssteuer in Köniz entscheiden?

Viele Kantone kennen diese Doppelbelastung der Hauseigentümer nicht. Eine Liegenschaftssteuer im eigentlichen Sinn wird nur in den Kantonen Bern, Freiburg, Appenzell-Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Genf und Jura erhoben.

Einige Kantone kennen eine sogenannte Minimalsteuer auf Liegenschaftsbesitz, welche anstelle der ordentlichen Gewinn- und Vermögenssteuern geschuldet wird.

Viele Kantone verzichten gänzlich auf die Erhebung einer Liegenschaftssteuer. Wenn schon eine Liegenschaftssteuer erhoben wird, sollte die Stimmbevölkerung wenigstens die Höhe derselbigen festlegen können.

Deshalb bitte ich alle Stimmberechtigen in Köniz, die Änderung der Gemeindeordnung anzunehmen, danke für ihre Unterstützung.

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Zum Autor: Reto Zbinden (SVP) ist Berner Grossrat und Teil des Könizer Gemeindeparlaments.

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