Die neue AHV- und Steuervorlage bewegt die Schweiz. Am 19. Mai entscheidet das Volk. Ein Kommentar von FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler.
Schweizerischer gewerbeverband sgv
Nationalrat Hans-Ulrich Bigler, FDP ZH, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv, wurde am Sonntag nicht wiedergewählt. - zvg
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 19. Mai findet die Abstimmung zur AHV-Finanzierung und Steuerreform statt.
  • Schweizer Politiker äussern sich in der Rubrik «Stimmen der Schweiz» dazu.

KMU sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Sie machen über 99% aller Unternehmen aus und schaffen zwei Drittel der Arbeitsplätze. Eine Unternehmenssteuerreform muss diesem Umstand in jedem Fall Rechnung tragen. Bundesrat und Parlament haben einen intelligenten Kompromiss gefunden: Er wird der Forderung nach einer Abschaffung der Sonderbesteuerung und nach einem sozialen Ausgleich gerecht. Die AHV-Steuervorlage stärkt die KMU und die AHV.

KMU profitieren

Mit der AHV-Steuervorlage finden die früheren Statusgesellschaften erneut Rechtssicherheit und können Investitionsentscheidungen treffen. Die Vorlage sichert den Staatskassen die nötigen Steuereinnahmen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Die Präsenz der internationalen Unternehmen kommt vielen KMU direkt und indirekt zugute. Ausserdem ist das neue Steuersystem gerechter, da künftig für alle Unternehmen dieselben Besteuerungsregeln gelten werden.

International tätige Unternehmen, die derzeit von Steuerprivilegien profitieren, werden künftig eine höhere Steuerlast tragen, während die Steuerlast für KMU und andere Unternehmen insgesamt sinkt. Aus Sicht der KMU ist die mögliche Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze ein echter Pluspunkt – vorausgesetzt, die Erhöhung der Dividendenbesteuerung in den Kantonen fällt moderat aus.

Innovative KMU werden zwar nicht von der Patentbox profitieren, aber vom Abzug für Forschung und Entwicklung (F&E) oder indirekt von der Präsenz internationaler, ebenfalls in F&E aktiver Unterneh-men.

Ein Plus für die Kantone und die AHV

Um die Renten auf dem aktuellen Niveau zu halten, sind Strukturmassnahmen nötig: eine Anhebung des Rentenalters oder zusätzliche Finanzierungen. Die AHV-Steuervorlage sieht eine Zusatzfinanzierung der AHV vor. Diese soziale Kompensation trägt dem wichtigsten Kritikpunkt der USR III Gegner Rechnung.

Die Zusatzfinanzierung der AHV stützt sich in erster Linie auf eine Anhebung der Lohnbeiträge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuern zusammen 1,2 Milliarden Franken bei, da ihre Lohnbeiträge um je 0,15% angehoben werden. Zudem erhöht der Bund seinen Beitrag an die AHV um 830 Millionen Franken.

Insgesamt werden so jährlich rund 2 Milliarden Franken zusätzlich in die Kassen der AHV fliessen. Auch wenn die Vorlage die AHV nicht vollständig sanieren wird, bedeutet diese Zusatzfinanzierung bereits eine wichtige Stärkung der AHV und schafft eine solide Grundlage für die zukünftige Reform der Altersvorsorge.

Die Erhöhung der Lohnbeiträge ermöglicht eine bessere Verteilung der Sozialabgabenlast. Aus diesem Grund fand diese Massnahme nicht nur im Parlament, sondern auch in der Wirtschaft eine Mehrheit. In jedem Unternehmen erhöht sich sowohl der Beitrag des Arbeitgebers als auch jener der Arbeitnehmer um 0,15 Lohnprozente.

Der Bund leistet seinen Beitrag an die Finanzierung, indem er seinen Anteil an die AHV ohne Steuererhöhung oder anderweitige Sparmassnahmen aufstockt. Die Unternehmen sind zwar alle beitragspflichtig, unterliegen aber keiner Steuererhöhung im Zusammenhang mit der AHV Finanzierung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenUnternehmenssteuerreformParlamentBundesratNationalratHans-Ulrich BiglerAHV