Am 28. November wird die Basler Stimmbevölkerung über die Initiative mit dem Titel «Ja zum echten Wohnschutz» abstimmen. Ein Gastbeitrag von Jonas Lüthy (JFS).
Jonas Lüthy JFS
Ein Gastbeitrag von JFS-Politiker Jonas Lüthy. - Facebook
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Das Wichtigste in Kürze

  • Basel stimmt am 28. November 2021 über eine Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» ab.
  • Das Stimmvolk steht damit bereits vor der zweiten Abstimmung zu einer Wohnschutzinitiative
  • Der Jungfreisinnige Jonas Lüthy schreibt in seinem Beitrag über den «Basler Kobra-Effekt».

Die Basler Stimmbevölkerung wird am kommenden Sonntag über eine Initiative mit dem Titel «Ja zum echten Wohnschutz» abstimmen.

Wahllokal Basel
Am 28. November kann das Stimmvolk über die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» abstimmen. (Symbolbild) - keystone

Eine kurze Aufarbeitung, wie es dazu kommt: Im Jahr 2018 sagte die Basler Stimmbevölkerung JA zur «Wohnschutzinitiative». Daraufhin erarbeitete der Grosse Rat das Wohnraumfördergesetz. Dieses ging linken Parteien nicht weit genug und sie ergriffen das Referendum, welches mit einer haarscharfen Mehrheit von 56 Stimmen an der Urne scheiterte.

Zeitgleich lancierten linke Kreise die zweite Wohnschutzinitiative «Ja zum echten Wohnschutz». Die Vorlage beinhaltet grossmehrheitlich die Punkte, welche im Grossen Rat keine Mehrheit fanden.

Erarbeitete Wohnraumschutzverordnung

Dass die Ablehnung des Referendums nicht akzeptiert wird und stattdessen eine weitere Initiative lanciert wurde, ist ein Paradebeispiel für den Begriff der Zwängerei.

Aufgrund des Gesetzes, welches das Volk bestätigte, erarbeitete der Regierungsrat die Wohnraumschutzverordnung, welche am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird. Diese Verordnung zieht bereits eine Vielzahl an Regulierungen mit sich. So gelten bei einer Leerwohnungsziffer von unter 1,5% für rund einen Drittel der Mietwohnungen besondere Vorschriften. Bei einer Leerwohnungsziffer in Basel-Stadt von 1,1%, was 1'235 Wohnungen entspricht, käme die Verordnung aktuell zur Anwendung.

Massnahmen wie vorgeschriebene Mietzinserhöhungen nach Sanierungen werden für Liegenschaften mit mehr als fünf Wohnungen gelten. So darf nach einer Sanierung einer Vierzimmerwohnung der Mietzins nur um 246 CHF angehoben werden.

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Auch der bürokratische Aufwand steigt markant. Zukünftig muss belegt werden, dass sich der Mietzins im gesetzlich erlaubten Rahmen befindet oder die Mieterschaft nach einer Sanierung zurückkehren darf.

Bereits mit dieser Verordnung ist fraglich, ob sich die Aufwertung von Wohnraum noch lohnt. Dass der Mieterschaft tatsächlich geholfen wird, ist zu bezweifeln und bleibt abzuwarten.

Initianten sind am Zappeln

Alles andere als abwarten wollen die Initianten der Wohnschutzinitiative II, der Initiative «Ja zum echten Wohnschutz». Mit der Initiative drohen unverhältnismässige Verschärfungen. Der Anwendungsbereich der Vorschriften soll massiv ausgebaut werden: Bei einer Annahme der Initiative wären alle Wohnungen mit Ausnahme von Liegenschaften mit weniger als drei Wohnungen und Genossenschaftswohnungen betroffen.

Abstimmung Basel
Die Abstimmung steht kurz bevor, der Kanton ist mit Plakaten zugepflastert. - Instagram/ @tonjazuercher

Das entspricht rund 80 bis 90% der Mietwohnungen. Darüber hinaus sinken auch die zulässige Mietzinserhöhungen nach einer Sanierung, beim Beispiel einer Vierzimmerwohnung von 246 auf 160 CHF. Es bleibt unbeantwortet, wie dadurch neuer Wohnraum entstehen soll.

Dazu kommt, dass alle Sanierungen bald einer Bewilligungspflicht unterliegen. Bisher waren Sanierungen im bewohnten Zustand von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Investitionen in Basler Wohnprojekte drohen definitiv auszubleiben.

Der «Kobra-Effekt»

Die Initiative setzt in ihrer Illiberalität ungewollte Massstäbe und der Wohnbevölkerung drohen negative Auswirkungen. In der Wissenschaft spricht man in diesem Fall vom sogenannten «Kobra-Effekt». Dieser beschreibt das Ergreifen von Massnahmen zur Lösung einer Problemstellung, bei der diese Massnahmen aber zu einer Verschlimmerung führen.

Nicht nur ist es unsinnig Mietzinse gesetzlich vorzuschreiben, auch stellt es die Eigentumsgarantie in Frage. Ebenfalls bereitet die zunehmende Bürokratisierung Grund zur Sorge. Während sich die Basler Politik damit beschäftigt, das Wohnangebot zu regulieren, sollte der Fokus vielmehr darauf gelegt werden, gute Bedingungen für Investitionen in neuen Wohnraum zu schaffen.

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