Daniel Frei äussert sich zur AHV- und Steuervorlage

Daniel Frei
Daniel Frei

Bern,

Die neue AHV- und Steuervorlage bewegt die Schweiz. Am 19. Mai entscheidet das Volk. Ein Kommentar von SP-Nationalrat Daniel Frei.

Mann mit brauen Haaren und Brille im Anzug
Nationalrat Daniel Frei, SP ZH - zvg

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 19. Mai findet die Abstimmung zur AHV-Finanzierung und Steuerreform statt.
  • Schweizer Politiker äussern sich in der Rubrik «Stimmen der Schweiz» dazu.

Wir haben zwei drängende Probleme – und brauchen zwei Lösungen. Nachdem im Jahr 2017 die beiden einzelnen Abstimmungsvorlagen zur USR III und zur AHV-Reform 2020 vom Volk bachab geschickt wurden, braucht es einen „Ruck“, um den Stillstand zu überwinden und Mehrheiten zu finden. Die Kombination der beiden Themen leistet genau dies. Was auf den ersten Blick überraschend wirken mag, ist auf den zweiten Blick politisch sinnvoll und rechtlich gemäss einem Gutachten des Bundesamts für Justiz zulässig.

Die Abstimmung über die USR III hat gezeigt, dass eine Steuerreform mit grossen Einnahmeausfällen für die öffentliche Hand und ohne sozialen Ausgleich nicht mehrheitsfähig ist. Die neue Vorlage nimmt genau dies auf: Das, was die Steuerreform an Steuerausfällen mit sich bringt, fliesst im Sinne eines sozialen Ausgleichs in die AHV. Die AHV erhält so eine jährliche Zusatzfinanzierung von 2 Milliarden Franken. Dies verschafft ihr eine Verschnaufpause für ein Jahrzehnt und verhindert einen Leistungsabbau. In dieser Zeit kann eine umfassende AHV-Reform aufgegleist werden. Für eine durchschnittlich verdienende Person ist die vorgeschlagene Finanzierungsform rund dreimal günstiger als eine Finanzierung über eine Mehrwertsteuererhöhung – was die Alternative wäre. Im Steuersystem wiederum werden die international seit Jahren von der OECD und der EU nicht mehr akzeptierten Privilegien für Statusgesellschaften abgeschafft und es findet eine Gleichbehandlung statt. Wenn wir dies nicht zügig tun, drohen uns internationale Sanktionen. Die konkrete steuerliche Ausgestaltung ist Sache der Kantone. Sie stellen die Standortattraktivität sicher. Klar ist aber: Im Vergleich zur USR III sind die Steuerausfälle für die Städte und Gemeinden geringer und langfristig kann mit steigenden Steuereinnahmen gerechnet werden, weil der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt wird.

Wir brauchen Lösungen und nicht Problembewirtschaftung. Die Vorlage ist ein gutschweizerischer Kompromiss. Wer ihn ablehnt, löst die Probleme nicht, sondern schiebt ihre Lösung einfach einmal mehr auf und macht die Situation nur noch schwieriger. Deshalb:

Stimmen wir am 19. Mai mit Überzeugung Ja zur AHV-Steuer-Vorlage.

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