An die Urne kommen die von elf Gemeinden eingereichte Ausgleichsinitiative und der vom Kantonsparlament verabschiedete Gegenvorschlag.
Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa

Neben den Gesundheitsvorlagen mit der regionalen Spitalfusion entscheiden die Baselbieter Stimmberechtigten am 10. Februar über einen neuen Ausgleich der Sozialhilfekosten unter den Gemeinden. Zudem stimmen sie über die Abgeltung von Planungsmehrwerten ab.

An die Urne kommen die von elf Gemeinden eingereichte Ausgleichsinitiative und der vom Kantonsparlament verabschiedete Gegenvorschlag. Damit soll die Belastung durch Sozialhilfekosten unter den 86 Baselbieter Gemeinden neu verteilt werden.

Die nicht formulierte Initiative schlägt einen von allen Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl gespiesenen Pool für 70 Prozent der Sozialkosten vor. Die restlichen 30 Prozent würden zu Lasten der Wohnsitzgemeinde gehen. Gemäss Berechnungen der Finanzkommission des Landrats führte dies zu einer Belastung aller Gemeinden von durchschnittlich rund 70 Franken pro Einwohner und Jahr.

Die elf Gemeinden argumentieren, dass ihre Sozialhilfekosten trotz zahlreicher Anstrengungen zur Integration von Bezügerinnen und Bezügern laufend stiegen - teils bis über das Doppelte des kantonalen Durchschnitts. Mehrere Gemeinden könnten deshalb ihre Budgets nicht mehr ausgeglichen gestalten.

Gegenvorschlag mit Solidaritätsbeiträgen

Der Gegenvorschlag des Landrats will dagegen für stark belastete Gemeinden Solidaritätsbeiträge einführen, die sich nach der Sozialhilfequote richten. Damit soll die Hilfe für Gemeinden mit hoher Sozialhilfebelastung früher als heute einsetzen.

Solidaritätsbeiträge sollen jene Gemeinden erhalten, die eine Sozialhilfequote von über 130 Prozent des kantonalen Durchschnitts aufweisen. Berücksichtigt würde bei der Auszahlung die Steuerkraft der jeweiligen Gemeinde.

Die Finanzierung der Solidaritätsbeiträge würde über alle Gemeinden je nach Einwohnerzahl erfolgen. Vorgesehen sind zehn Franken pro Person und Jahr.

Weiterhin Härtebeiträge

Beibehalten werden sollen mit dem Gegenvorschlag zudem die bisherigen Härtebeiträge. Der heutige Ausgleichsfonds soll dazu in einen Fonds für den Ressourcenausgleich und einen Härtefonds aufteilt werden. Letzterer soll zu Beginn mit vier Millionen Franken alimentiert werden.

In den Härtefonds sollen die Gemeinden anschliessend pro Jahr maximal 2.50 Franken pro Einwohner einzahlen. Den genauen Betrag würde die Regierung jährlich anhand des zu erwarteten Bedarfs festlegen. Der Gegenvorschlag würde zu einer Belastung aller Gemeinden von maximal 12.50 pro Einwohner und Jahr führen.

2017 betrug der Nettoaufwand für die Sozialhilfe im Kanton Basel-Landschaft rund 74 Millionen Franken. Insgesamt haben drei Prozent der Bevölkerung finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe erhalten.

Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen

Im Weiteren entscheiden die Baselbieter Stimmberechtigten über die Abgeltung von Planungsmehrwerten. Diese soll künftig bei Neueinzonungen eingefordert werden, wenn sie 50'000 Franken übersteigt. Festgelegt werden soll die Abgabe auf 20 Prozent des Bodenmehrwerts - die minimale Vorgabe des Bundesrechts.

Standortgemeinden sollen 25 Prozent des Betrags erhalten. Mit dem Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten soll es Gemeinden jedoch verboten werden, bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe erheben zu können. Gemeinden sollen mit der Grundeigentümerschaft aber Abgeltungen für Infrastrukturleistungen vereinbaren können.

Bei einer Mehrheit der 86 Gemeinden kommt das vom Parlament beschlossene Verbot jedoch nicht gut an. Fast 70 Kommunen sprachen sich daher in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen das Gesetz aus und pochen auf Gemeindeautonomie.

Mehrwertabgaben sieht das Bundesrecht schon seit 1979 vor. Seit 2014 ist ein revidiertes Bundes-Raumplanungsgesetz mit Vorgaben für eine Mehrwertabgabe in Kraft, das die Kantone bis Ende April 2019 umsetzen müssen. Verspätete Kantone dürfen danach keine neuen Bauzonen mehr ausscheiden, bis ihre Abgabe steht.

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