Zwei Wildvögel im Kanton Zürich sind positiv auf die Vogelgrippe getestet worden. Die Schutzmassnahmen des Bundes gelten noch bis Mitte März.
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Zugvögel sind mögliche Überträger der Vogelgrippe H5N1. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Zürich sind zwei Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln bestätigt worden.
  • Dies sei so erwartet worden, da die Rückreisewelle der Zugvögel begonnen habe.
  • Hausgeflügel darf deshalb keinen Kontakt zu Wildvögeln haben.

Im Kanton Zürich sind neue Fälle von Vogelgrippe entdeckt worden. Zwei Wildvögel wurden vom kantonalen Veterinäramt in den letzten Tagen positiv auf das Virus getestet. «Wir mussten das erwarten», sagte Kantonstierärztin Regula Vogel am Freitag gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von SRF1.

Das liege daran, dass schon wieder die Rückreisewelle der Zugvögel begonnen habe. Deshalb sei es wichtig, dass Wildvögel keinen Kontakt zu Hausgeflügel hätten, sagte Vogel weiter.

Positive Fälle bei einzelnen Schweizer Wildvögeln

Der Bund entschied am Donnerstag, die Schutzmassnahmen bis am 15. März zu verlängern. Hausgeflügel darf sich also weiterhin nur dort aufhalten, wo es vor Wildvögeln geschützt ist. Geflügelmärkte und Geflügel-Ausstellungen sind verboten.

Das Risiko, dass die Vogelgrippe in die Schweiz eingeschleppt wird, bleibt nach Angaben des Bundes so lange hoch, bis die wild lebenden Wasservögel ihre Winterquartiere in der Schweiz verlassen haben. Anfang März dürfte es soweit sein.

Im Dezember und Januar wurde Vogelgrippe bei einzelnen Wildvögeln festgestellt. Positiv getestet wurden zwei Schwäne im Tessin, je eine Möwe in den Kantonen Thurgau, Luzern, Zürich und Schaffhausen, ein Greifvogel im Kanton Zürich sowie ein Graureiher und ein Wildvogel in Basel. Fälle gab es auch im angrenzenden Ausland.

Die Sicherheitsmassnahmen gelten seit November, nachdem das Vogelgrippe-Virus in einem Betrieb bei Winterthur nachgewiesen wurde.

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