Zutrittsverweigerung für Ungeimpfte diskriminierend
Im privaten Sektor kann nicht geimpften Personen der Zutritt verweigert werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dies diskriminierend sei.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Zutrittsverweigerung für nicht geimpfte Personen überprüfen.
- Nach Ansicht der Exekutive ist diese Haltung diskriminierend.
- Private Veranstalter könnten nicht geimpften Menschen den Zutritt untersagen.
Personen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, kann der Zutritt zu privaten Räumlichkeiten verweigert werden. Eine solche Haltung ist aber diskriminierend und nach Ansicht des Bundesrates nicht zulässig. Er will diese Frage eingehender untersuchen.
Einige Akteure im privaten Sektor können nicht geimpften Personen den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten verweigern. In diesen Sektor fallen zum Beispiel Restaurantbesitzer, Sport-Event-Veranstalter oder Diskotheken-Besitzer.
Interessen- und Güterabwägung essenziell
Im Rechtsverkehr zwischen Privatpersonen seien solche Beschränkungen grundsätzlich zulässig. Dies schreibt der Bundesrat in einer Antwort auf Fragen der FDP- und der Grünen-Fraktion. Es sei aber auch eine diskriminierende Ungleichbehandlung, die eine Persönlichkeitsverletzung darstelle.
Aus Sicht des Bundesrates sei eine Interessen- und Güterabwägung essenziell. Bevor ein Entscheid gefällt werde, müssten alle Umstände berücksichtigt werden: die epidemiologische Situation, die Verfügbarkeit der Impfstoffe, die Möglichkeiten anderer Schutzmassnahmen. Es sei ein Unterschied, ob jemandem der Zugang zu einer Diskothek oder zu einem Lebensmittelgeschäft verweigert werde, schreibt der Bundesrat.
Es ist vorgesehen, dass bei der Impfung eine Bescheinigung nach Durchführen der Impfung ausgestellt wird. Eine Bescheinigung der Immunität sei nicht geplant - ein positiver serologischer Test sei nicht gleichbedeutend mit Immunität. Und schütze nicht vor einer Neuinfektion, schreibt der Bundesrat. Einige Länder wollen nur noch Personen ins Land lassen, die geimpft sind.