Zürich sieht Potenzial in dynamischer elektronischer Fussfessel
Der Kanton Zürich testet erfolgreich GPS-Überwachung zur Prävention von häuslicher Gewalt.

Als erster Kanton hat der Kanton Zürich das dynamische Electronic Monitoring im Bereich der häuslichen Gewalt erprobt. Dabei tragen sowohl Täter als auch Opfer ein Ortungsgerät. Aus Sicht des Kantons Zürich ist eine kantonsübergreifende Lösung erforderlich.
Wie die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich am Donnerstag mitteilte, ist die zentrale Erkenntnis des Pilotprojekts im Kanton Zürich, dass das dynamische Electronic Monitoring grundsätzlich funktioniert. Das Pilotprojekt lief über ein Jahr lang.
Laut den Angaben wurden im Rahmen des Projekts vier Fälle durchgeführt, bei denen Annäherungsverbote rund um die Uhr mittels GPS-Technologie überwacht wurden. Zu den wichtigsten Erkenntnissen gehört, dass die Einbindung des Opfers zentral ist. Nur wenn dieses das Ortungsgerät tatsächlich mit sich führt, funktioniert das System.
Mit Technologie gegen häusliche Gewalt
Mithilfe des dynamischen Electronic Monitorings können behördliche Auflagen im Bereich der häuslichen Gewalt systematisch überwacht werden. Dabei handelt es sich häufig um Rayon- sowie Annäherungsverbote. Ein mutmasslicher Täter muss also beispielsweise einen Mindestabstand von zwei Kilometern zum Arbeitsort und zum Wohnort des Opfers einhalten.
Auch zum Opfer selbst muss er einen bestimmten Abstand einhalten. Wird einer dieser Abstände nicht eingehalten, erkennt das System dies und ermöglicht so ein Eingreifen der Behörden.
Laut der Mitteilung gehört zu den Erkenntnissen des Pilotprojekts auch, dass eine auf den Kanton Zürich beschränkte Umsetzung des dynamischen Electronic Monitorings nicht zielführend ist. Der Kanton Zürich wolle deshalb in enger Zusammenarbeit mit dem Bund eine interkantonale Lösung vorantreiben.