Gericht

Zürich: Neugeborenes stirbt nach Verlegung – Hebammen vor Gericht!

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Zürich,

In Zürich stehen drei Hebammen vor Gericht. Sie sollen zu spät auf Komplikationen bei einer Geburt reagiert haben.

Eine Geburt
Ein Neugeborenes stirbt nach einer Verlegung – nun müssen drei Hebammen vor Gericht. (Symbolbild) - keystone

Es sollte eigentlich eine Geburt im Geburtshaus Zürcher Oberland in Bäretswil werden. Doch nach stundenlangem Geburtsstillstand musste die werdende Mutter 2018 notfallmässig ins Spital Wetzikon verlegt werden.

Dann der Schock: Alle Hilfe kam zu spät. Trotz Kaiserschnitt konnte das Leben ihres Kindes nicht gerettet werden, berichtet die «NZZ».

Anklage gegen die Hebammen

Nun stehen drei damals beteiligte Hebammen des Geburtshauses vor dem Bezirksgericht Hinwil. Die Zürcher Staatsanwaltschaft klagt sie wegen fahrlässiger Tötung an.

Wurdest du im Spital geboren?

Der Vorwurf: Sie hätten zu spät reagiert und damit den Tod des Neugeborenen in Kauf genommen.

Das Geburtshaus weist dies zurück: Ein Geburtsstillstand von bis zu acht Stunden sei medizinisch vertretbar gewesen, die Herztöne des Kindes unauffällig.

Der Fall liegt nun beim Gericht. Dieses muss klären, ob Sorgfaltspflichtverletzungen der Hebammen für den Tod des Kindes verantwortlich sind.

Weiterer Todesfall

2023 kam es laut der «NZZ» zu einem weiteren Todesfall. Auch hier wurde eine Frau aus dem Geburtshaus Bäretswil ins Spital Wetzikon verlegt – das Neugeborene starb kurz nach der Geburt. Es läuft ebenfalls eine Strafuntersuchung.

Bis zum Abschluss der Verfahren gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

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