Zürich: Menschen mit Behinderung bestimmen künftig mehr selbst

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    Menschen mit Behinderung bekommen im Kanton Zürich bald mehr Selbstbestimmung. Das neue Gesetz wurde in erster Lesung beraten.

    Rollstuhl
    Ein Pfleger schiebt eine Frau in einem Rollstuhl. - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Kanton Zürich soll bald ein neues Gesetz gelten.
    • Menschen mit Behinderung sollen künftig mehr selbst bestimmen können.
    • Dabei nimmt der Kanton Zürich eine Vorreiterrolle ein.

    Im Kanton Zürich sollen Menschen mit Behinderungen künftig so weit wie möglich selber bestimmen, wo und wie sie wohnen. Auch von wem sie dabei betreut werden, soll von ihnen gewählt werden. Der Kantonsrat hat das Selbstbestimmungsgesetz am Montag in erster Lesung beraten.

    Das neue Gesetz betrifft rund 10'000 Zürcherinnen und Zürcher. Sie entscheiden erstmals selbst, ob sie allein, mit Familie oder Freunden in einer Wohnung oder einer Behinderteninstitution leben möchten.

    «Historischer Tag»: Zürich nimmt weltweite Vorreiterrolle ein

    Kantonsrat Benjamin Fischer (SVP, Volketswil), Präsident der vorberatenden Kommission, sprach in der Debatte vom Montag von einem «historischen Tag». Der Kanton Zürich nehme mit dem Gesetz nicht nur schweizweit, sondern auch international eine Vorreiterrolle ein.

    Der zuständige Regierungsrat, Mario Fehr (parteilos), denkt, dass andere Kantone das neue Zürcher Gesetz zum Vorbild nehmen werden.

    Voraussetzung für die neue Selbstbestimmung ist ein Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Das heisst, dass der individuelle Bedarf an Leistungen abgeklärt wird und der oder die Betroffene danach eine Leistungsgutschrift erhält. Damit können die benötigten Leistungen anschliessend selbstbestimmt bezogen werden.

    Bisher erfolgt die Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen über Institutionen wie beispielsweise Wohneinrichtungen oder Werk- und Tagesstätten. Das Selbstbestimmungsgesetz wird voraussichtlich Ende Februar in zweiter Lesung abschliessend im Kantonsrat behandelt.

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