Stadt Zürich

    Zürcher Stadtpolizist steht wegen Urkundenfälschung vor Obergericht

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Ein 55-jähriger Zürcher Stadtpolizist muss sich am Montag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er soll bei einem Zuhälterei-Fall absichtlich ein Dokument gefälscht haben, um einem Verdächtigen zu schaden. Die Vorinstanz sprach ihn frei.

    Ein Zürcher Stadtpolizist soll eine Angabe in einem Telefonprotokoll gefälscht haben. Damit habe er einem Beteiligten in einem Zuhälterei-Fall schaden wollen, so die Anklage. (Archiv...
    Ein Zürcher Stadtpolizist soll eine Angabe in einem Telefonprotokoll gefälscht haben. Damit habe er einem Beteiligten in einem Zuhälterei-Fall schaden wollen, so die Anklage. (Archiv... - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

    Bei einer Aktion mit dem Namen «Mistel» ermittelte die Stadtpolizei gegen verschiedene Verdächtige wegen Menschenhandels und Zuhälterei. Dabei hörte sie auch Telefone ab.

    Im vorliegenden Fall geht es um ein Gespräch zwischen einem Mann und einer Frau aus Ungarn, in dem es um die Kostenaufteilung für ein Haus mit einigen «Mädels», also Prostituierten, ging.

    Dieses Gespräch, geführt im Jahr 2016, wurde anschliessend verschriftlicht, ein Teil als 1:1-Verschriftlichung, ein Teil als Zusammenfassung. Der Polizist habe dabei absichtlich einen Namen ausgetauscht, so die Staatsanwaltschaft.

    Dieses geänderte Telefonprotokoll soll er dann bei einer Einvernahme verwendet haben, um einem Beteiligten zu schaden, heisst es in der Anklageschrift. Der Polizist habe die Ermittlungen in eine für den Beteiligten ungünstige Richtung lenken wollen und damit das Fairnessgebot verletzt.

    Die Anklage fordert eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Vor dem Bezirksgericht Zürich hatte die Staatsanwaltschaft im Jahr 2024 jedoch keinen Erfolg: Das Gericht sprach den Polizisten frei.

    Nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» glaubte das Bezirksgericht der Darstellung des Polizisten. Dieser bestritt von Anfang an, dass er das Protokoll gefälscht habe.

    Allerdings habe eine Übersetzerin einen Namen falsch notiert, was nachträglich korrigiert worden sei. Deshalb habe es mehrere Versionen des Protokolls gegeben. Die Staatsanwaltschaft wollte den Freispruch jedoch nicht akzeptieren und zog den Fall vor Obergericht. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.

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    Kommentare

    User #3316 (nicht angemeldet)

    Wenn man nicht alle Fakten kennt, sollte man nicht vorschnell urteilen…

    User #784 (nicht angemeldet)

    Ist er als STAPO geeignet, war er das stets?

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