Zürcher Staatsanwaltschaft fordert 19 Monate für Hunde-Entführer
Der Entführer der beiden Schosshunde Quentin und Qamar soll eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten erhalten. Dies hat die Zürcher Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Gericht in Dietikon gefordert.

Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe wegen mehrfacher versuchter Erpressung soll der Beschuldigte, ein 32-jährige Norweger, für 10 Jahre des Landes verwiesen werden. Er selber fehlte beim Prozess, die Verhandlung wurde deshalb ohne ihn durchgeführt.
Die Anklage lese sich wie «ein Drehbuch zum sonntäglichen Tatort», sagte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte soll zusammen mit einem Komplizen die Bolonkas eines Ex-Politikers nach Polen entführt entführt haben. Dort konnten sie schliesslich befreit werden.
Der Hundehalter selber war am Prozess anwesend – inklusive seiner Lieblinge, die ebenfalls in den Saal durften. Sie sassen während der Verhandlung auf den Knien ihres Herrchens. Der 61-Jährige hatte selber sein Desinteresse an einer Strafverfolgung erklärt. Er wolle, dass der Entführer nach vorne schauen könne. Weil es sich bei Erpressung um ein so genanntes Offizialdelikt handelt, wollte das Gericht die Verhandlung trotzdem durchführen.






