Stadt Zürich

Zürcher «Schlafzimmerräuber» muss in Klinik

Keystone-SDA
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Zürich,

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines «Schlafzimmerräubers» abgewiesen. Der Mann muss in eine psychiatrische Einrichtung.

schweizerisches bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Er wurde wegen zwei Überfällen in Zürich im Jahr 2022 verurteilt. Ein Opfer würgte er dabei heftig. Damit bleibt das Urteil des Zürcher Obergerichts bestehen, wie dem am Freitag publizierten Entscheids des Bundesgerichts zu entnehmen ist. Der Eritreer wird unter anderem wegen versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Weil er an Schizophrenie leidet, wird die Strafe zugunsten einer stationären Massnahmen aufgeschoben. Zudem soll der Mann für 10 Jahre des Landes verwiesen werden. Auf den Mann kommen hohe Kosten aus Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen sowie aus dem Verfahren zu.

Wie das Bundesgericht festhält, sei die hohe Strafe aufgrund des massiv gewalttätigen Tatverhaltens angemessen. Auch die psychiatrische Diagnose sei nicht zu beanstanden.

Grösstenteils tritt das Gericht gar nicht auf die Beschwerde ein, etwa wenn der Mann vorbringt, die Vorinstanz sei nicht genügend auf seine Kritik an der Diagnose eingegangen. Am Obergericht hatte er angegeben, sich nicht krank zu fühlen. Die Schizophrenie wurde erst diagnostiziert, nachdem der Beschuldigte im Gefängnis auf andere Insassen und Angestellte losgegangen war.

Traumatisiertes Opfer

Der Mann war 2022 zweimal in die gleiche Wohnung eingedrungen. Beim zweiten Überfall konnte sich die junge Frau nur retten, indem sie ihn in die Hand biss. Als er die Hand aus ihrem Mund zuzog, riss er ihr zwei Zähne aus. Am Obergericht hatte das Opfer unter Tränen geschildert, wie sehr sie durch das erlittene Trauma in ihrem Leben beeinträchtigt sei. Früher habe sie jeden Tag genossen. «Das hat er mir weggenommen», sagte sie.

Nur drei Monate zuvor war der Beschuldigte in dieselbe Wohnung und ins gleiche Zimmer eingestiegen – sie lag im Haus gegenüber seines eigenen WG-Zimmers. Damals wohnte eine andere junge Frau dort. Auch sie attackierte er. Als sie schrie, flüchtete er auch damals.

Konzeptloses Verhalten

Wie die Richterin bei der mündlichen Urteilsbegründung am Obergericht ausführte, sei der Sachverhalt «zweifellos erfüllt». Dafür gebe es ausreichend Belege. Der Beschuldigte stieg jeweils nachts durch ein offenes Fenster in die gleiche Wohnung in Zürich-Wollishofen ein, wo eine Wohngemeinschaft lebte. Nach eigenen Angaben wollte er Geld oder Wertsachen stehlen. Er wohnte in der Nachbarschaft.

Der Beschuldigte habe «nicht nachvollziehbar erklären können», weshalb er nicht einfach wieder gegangen sei, als die Frauen erwachten, sondern sie attackiert habe, sagte die Richterin. Dies und sein generell konzeptloses Verhalten passten zur Diagnose des Psychiaters.

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