Der sogenannte «Seefeld-Mörder» wurde vom Zürcher Obergericht zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Sein Komplize bekommt 17 Jahre und drei Monate.
Blumen am Tatort im Zürcher Seefeldquartier. (Archivbild)
Blumen am Tatort im Zürcher Seefeldquartier. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der sogenannte «Seefeld-Mörder» erstach 2016 einen zufälliges Opfer auf offener Strasse.
  • Nun hat das Zürcher Obergericht den 29-jährigen Schweizer zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Sein Komplize, ein 41-jähriger Litauer, muss 17 Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den sogenannten «Seefeld-Mörder», 17 Jahre und drei Monate für dessen Komplizen: Das Zürcher Obergericht hat am Freitag das Urteil gegen den 29-jährigen Schweizer und den 41-jährigen Litauer eröffnet.

Das Gericht sprach beide Angeklagten des Mordes schuldig, dazu kamen weitere Delikte. Auf die Anordnung einer Verwahrung verzichtete das Gericht. Dafür seien die Voraussetzungen nicht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Staatsanwalt hatte für beide Männer lebenslängliche Freiheitsstrafen und anschliessende Verwahrung gefordert. Der Verteidiger des Schweizers hatte auf eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und 12 Jahre Freiheitsstrafe plädiert. Jener des Litauers hatte einen vollumfänglichen Freispruch verlangt.

Mann auf offener Strasse erstochen

Der Schweizer hatte Ende Juni 2016 im Zürcher Stadtquartier Seefeld am helllichten Tag einen 41-jährigen Mann mit Messerstichen getötet. Dazu angestiftet hatte ihn der Litauer, der laut Gericht massgeblich mitgewirkt habe, auch wenn er nicht direkt dabei war.

Die beiden Männer hatten sich im Strafvollzug angefreundet. Der Litauer machte dem Jüngeren weis, Aussenstehende bedrohten die Familien der beiden. Um sie zu schützen, müssten sie rasch in Freiheit kommen. Um dies zu erreichen, schmiedeten sie einen teuflischen Plan.

Seefeld
Polizisten im Zürcher Seefeld. - Nau

In seinem ersten Hafturlaub schickte der Schweizer einen fingierten Erpresserbrief ans Zürcher Kantonsparlament. Darin drohte er im Namen einer angeblichen litauischen Bande die Tötung von Menschen an, sollte der Litauer nicht freigelassen werden.

Nachdem das Ultimatum ungenutzt verstrichen war, kaufte der damals 23-Jährige in einem Grossverteiler ein Fleischmesser. Dann machte sich auf die Suche nach einem Opfer. Im Zürcher Seefeld erblickte er den 41-jährigen, der dort allein auf einem Mäuerchen sass, und attackierte ihn. Ein halbes Jahr später wurde der Täter festgenommen.

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