Das Zürcher Obergericht hat eine psychisch kranke Mutter zu einer stationären Massnahme verurteilt. Sie hatte ihren vierjährigen Sohn mit Schlägen umgebracht.
Obergericht Zürich
Das Obergericht des Kantons Zürich. - SDA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zürcher Obergericht verurteilte die psychisch gestörte Frau zur vorsätzlichen Tötung.
  • Sie wird in eine Anstalt geschickt, auch «kleine Verwarnung» genannt.
  • Die 38-Jährige hatte ihren vierjährigen Sohn misshandelt und getötet.

Das Zürcher Obergericht hat am Freitag eine 32-jährige, psychisch kranke Mutter zu einer stationären Massnahme verurteilt, auch «kleine Verwahrung» genannt. Sie brachte ihren vierjährigen Sohn mit Schlägen und sogenannten «Brennnesseln» um.

Das Obergericht sprach die Kamerunerin wegen Körperverletzung in nicht schuldfähigem Zustand schuldig.

Wegen ihrer psychischen Erkrankung wird die Frau nun in eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches eingewiesen, umgangssprachlich auch «kleine Verwahrung» genannt.

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Bei dem Straftäter handelt es sich um einen 22-jährigen Mann aus der Schweiz. - AFP/Archiv

Dort soll ihre psychische Störung behandelt werden. Sofern sie dereinst wieder in Freiheit kommt, wird die Kamerunerin für fünf Jahre des Landes verwiesen. Der Landesverweis wird im Schengener Informationssystem ausgeschrieben. Das heisst, dass sie in dieser Zeit auch kein anderes Schengen-Land betreten darf.

Die Verletzungen des Jungen führten zu einer Lungenembolie mit akutem Herzversagen

Mit seinem Urteil folgte das Obergericht dem Antrag des Staatsanwaltes nicht. Dieser hatte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung gefordert. Das Obergericht war aber der Ansicht, dass für die Frau nicht vorhersehbar gewesen sei, was die Folgen ihres Handelns gewesen seien.

Das Obergericht sah es aber als erstellt, dass die Frau aus Kamerun im Januar 2019 ihren vierjährigen Sohn so schwer misshandelte, dass er an den Folgen seiner Verletzungen starb. Der Junge soll unter anderem mit einem Gürtel oder Elektrokabel geschlagen worden sein.

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Der vierjährige Junge soll laut Justiz an akutem Herzversagen gestorben sein. (Symbolbild) - Keystone

Zudem erlitt er wegen dem Verdrehen der Haut - so genannten «Brennnesseln» - starke Einblutungen und Quetschungen an Armen und Beinen. Diese Verletzungen führten schliesslich zu einer Lungenembolie mit akutem Herzversagen.

Die Frau ist «massiv psychisch gestört und eine Gefahr für die Allgemeinheit»

Für den Staatsanwalt war klar, dass sie ihren Sohn «immer wieder misshandelt und gezüchtigt» hat. Damit habe sie in Kauf genommen, dass sie ihn töte, weshalb sie sich der vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht habe. «Sie ist massiv psychisch gestört und eine Gefahr für die Allgemeinheit.»

Die Kamerunerin erschien nicht persönlich vor Gericht. Sie liess sich dispensieren und ihren Anwalt reden.

In seinem Plädoyer forderte er einen Freispruch. Es gebe «begründete Zweifel» daran, dass die Mutter dem Knaben die Verletzungen zugefügt habe. Es könne sich auch um einen Treppensturz gehandelt haben.

Es wurde eine paranoide Schizophrenie attestiert

Schon vor der Tat litt die Frau an psychischen Problemen, ihr wird eine paranoide Schizophrenie attestiert. Gegen ihren Verfolgungswahn und um die Stimmen im Kopf ruhigzustellen, trank sie immer wieder grosse Mengen Alkohol. Einmal demolierte sie ihre Wohnung.

Seit sie im Gefängnis sitzt, musste sie bereits drei Mal in die Psychiatrie eingeliefert werden, immer dann, wenn der Geburtstag ihres verstorbenen Sohnes bevorstand.

Das Urteil des Obergerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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