Zürcher Obergericht: Anwalt fordert maximal 13,5 Jahre Gefängnis

Keystone-SDA
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Zürich,

Der Anwalt des Berner Haupttäters im Zürcher Doppelmord-Prozess hat am Mittwoch bei der Fortsetzung der Verhandlung eine Freiheitsstrafe von maximal 13,5 Jahren gefordert. Den 31-Jährigen ordentlich zu verwahren, wäre «nicht verhältnismässig».

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Das Zürcher Obergericht. (Archiv) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwältin fordert für den Transportunternehmer aus Utzigen BE eine ordentliche Verwahrung, weil er ein Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstelle.

Der Berner hatte zwei Männer getötet, indem er ihnen Mund und Nase mit Klebeband zugeklebt hatte und sie qualvoll ersticken liess. Eine Leiche vergrub er in seinem Garten, die andere warf er in Boppelsen ZH einen Abhang hinab.

Sein Anwalt findet die beantragte Verwahrung falsch. Sein Mandant sei ein psychisch gesunder Ersttäter. Die ersten 26 Lebensjahre habe er absolut gewaltfrei gelebt. «Unterbrochen wurde das nur durch eine kurze, kaum erklärbare Sequenz von 38 Tagen», sagte der Anwalt.

Seit seiner Verhaftung vor fünf Jahren lebe er wieder völlig gewaltfrei. Der Anwalt beschrieb den Täter als «arbeitsam, wohlerzogen und mit ausgeglichenem Charakter». Dies würden auch die Anstaltsprotokolle des Gefängnisses Lenzburg zeigen.

Auch seine Mithäftlinge sind offenbar angetan vom 31-Jährigen. Sie sammelten sogar Unterschriften, um gegen die beantragte Verwahrung zu protestieren. Ihnen hilft der Berner jeweils bei Übersetzungen oder wenn sie Briefe an Behörden schreiben müssen.

Statt «Wegsperren bis zum Lebensende» fordert sein Anwalt eine Freiheitsstrafe von maximal 13,5 Jahren. Vom Vorwurf des Mordes müsse der Berner freigesprochen werden. Er habe die Männer zwar getötet, aber nur «weil er von der Serben-Mafia unter Druck gesetzt worden ist». Es genüge deshalb eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung.

Als Beweis dafür, dass sein Mandant zu den Tötungsdelikten gezwungen worden sei, zog der Anwalt die Tatwaffe Klebeband heran. «So tötet jemand, der das gar nicht will.» Es gebe kein Blut, keinen Lärm und der Täter müsse nicht zusehen, wie das Opfer erstickt. Der 31-Jährige hatte selber ausgesagt, dass er sich habe abwenden müssen, weil er den Anblick nicht ertragen habe.

Die Strategie mit der Serben-Mafia klang jedoch schon für die erste Instanz, das Bezirksgericht Bülach, nicht glaubwürdig. Das sei alles «absurd und abwegig». Der beschuldigte Mittäter, ein 38-jähriger Garagist aus Solothurn, bezeichnete die Mafia-Theorie sogar als «kompletten Bullshit». Auch die 30-jährige Noch-Ehefrau des Haupttäters weiss nichts von «serbischen Geschäftsleuten».

Die beiden sind wegen Mittäterschaft an den beiden Morden angeklagt. Ihre Anwälte werden die Plädoyers an diesem Nachmittag halten. Das Urteil wird am 22. Juni eröffnet.

Das Bezirksgericht Bülach hatte den Haupttäter im Dezember 2019 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Den befreundeten Garagisten zu 13 Jahren und die Ehefrau zu 11 Jahren.

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