Zürcher Kantonsrat will Stellvertretungen ermöglichen
Im Kanton Zürich sollen sich Mitglieder des Kantonsrats und der Gemeindeparlamente in Zukunft vertreten lassen können. Beispielsweise bei Krankheit.

Mitglieder des Kantonsrats und der Gemeindeparlamente im Kanton Zürich sollen sich künftig vertreten lassen können, wenn sie wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft ausfallen. Der Kantonsrat hat der Stellvertretungsregelung zugestimmt. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.
Der Kantonsrat hat die neue Stellvertreterregelung am Montagmorgen in der Schlussabstimmung mit 95 zu 72 Stimmen gutgeheissen. Dagegen waren SVP, EDU und FDP.
Bürger entscheiden über Verfassungsänderung
Ratsmitglieder sollen ihren Sitz für eine Dauer von drei bis maximal zwölf Monaten einem Ersatzmitglied ihrer Partei überlassen können. Gemeinden sollen diese Regelung für ihre Parlamente übernehmen können, wenn sie dies wollen.
Weil es zur Einführung dieser Regelung eine Verfassungsänderung braucht, werden die Stimmberechtigten darüber entscheiden. Ein Abstimmungstermin steht noch nicht fest.