Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch zwei ehemalige Mitarbeiter der «Vitamintaube» zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Schweizer im Alter von 42 und 43 Jahren hatten im Hintergrund für den professionell organisierten Drogen-Lieferdienst gearbeitet.
vincenz
Das Bezirksgericht Zürich. - sda
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht verurteilte sie zu 18 respektive 20 Monaten bedingter Freiheitsstrafe, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Beide wurden wegen Gehilfenschaft zu Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher Geldwäscherei schuldig gesprochen.

Die beiden Schweizer, die beide im Kanton Zürich aufwuchsen, kauften im Internet das Verpackungsmaterial für die Drogen, erstellten Bitcoin-Accounts, auf die das Geld eingezahlt wurde und betreuten den Telegram-Kanal, auf dem die Bestellungen eingingen.

Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren geführt. Beide Beschuldigten waren grundsätzlich geständig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

InternetBitcoinDrogenGericht