Zürcher Gericht verurteilt Eltern wegen Misshandlung der Tochter
Ein 42-jähriger Deutscher und seine Partnerin, eine 41-jährige Schweizerin, sollen eine Tochter des Mannes während Jahren geschlagen und erniedrigt haben. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte sie wegen schwerer Körperverletzung am Donnerstag zu Freiheitsstrafen von je fünf Jahren.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Gericht verurteilte den leiblichen Vater des Mädchens wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Zudem wird er für eine Dauer von zehn Jahren des Landes verwiesen.
Die Stiefmutter des Mädchens wurde ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Vom Vorwurf der Freiheitsberaubung sprach das Gericht beide Beschuldigten frei.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Paar vor, die Tochter des Mannes von 2011 bis 2018 immer wieder geschlagen zu haben. Das Mädchen war im Primarschulalter, als die Misshandlungen begannen. Auf erste Ohrfeigen folgten weitere körperliche Strafen und seelische Misshandlungen.
So soll das Mädchen nicht nur geschlagen, sondern teilweise auch gefesselt oder eingesperrt worden sein. Zudem habe es alleine im Zimmer essen müssen, statt zusammen mit der Familie am Tisch.
Die beiden Beschuldigten bestritten an der Verhandlung, die am 1. September stattfand, einen Teil der Vorwürfe. Der Verteidiger des Vaters forderte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Verteidigerin der Stiefmutter beantragte zwei Jahre.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Vater eine sechsjährige Freiheitsstrafe, für die Stiefmutter eine fünfjährige Freiheitsstrafe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden.