Gericht

    Zürcher Gericht stützt Corona-Mietzinsreduktion für Geschäfte

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Zürich,

    Das Bezirksgericht Zürich hat eine Immobilienfirma abblitzen lassen, die einen Wirt betreiben wollte.

    Polizistin
    Das Zürcher Bezirksgericht. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Wirt hatte wegen der Corona-bedingten Schliessung eine Mietzinsreduktion eingefordert.
    • Er forderte eine Reduktion von 90 Prozent während des Lockdowns und 60 Prozent für danach.
    • Vom 16. März bis 11. Mai 2020 habe er die gemieteten Räume gar nicht benutzen können.

    Erfolg für einen Zürcher Wirt: Das Bezirksgericht Zürich hat eine Immobilienfirma abblitzen lassen, die ihn betreiben wollte. Der Wirt hatte wegen der Corona-bedingten Schliessung eine Mietzinsreduktion eingefordert. Der Gastronom hatte für die Zeit des Lockdowns eine Mietzinsreduktion von 90 Prozent geltend gemacht.

    Dies geht aus dem Urteil hervor, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt und über das der «Beobachter» am Dienstag berichtete. Für die Zeit nach dem Lockdown forderte er eine Reduktion von 60 Prozent.

    Denn vom 16. März bis 11. Mai 2020 habe er die gemieteten Räume überhaupt nicht benutzen können. Später sei eine Nutzung nur unter starken Einschränkungen möglich gewesen, heisst es im Urteil. Damit seien die Konditionen des Mietvertrags, die die Nutzung dieser Räume zusicherten, nicht erfüllt worden.

    Gericht folgte Argumentation des Gastronomen

    Die Vermieterin sah das anders und hatte erst versucht, per Betreibung gut 80'000 Franken einzutreiben. Dagegen erhob der Gastronom Rechtsvorschlag. Diesen wollte die Vermieterin vom Bezirksgericht Zürich aus dem Weg räumen lassen. Das Gericht folgte allerdings der Argumentation des Gastronomen.

    Restaurant Lockdown Zürich
    Stühle und Tische stehen vor einem geschlossenen Restaurant in Zürich. - Keystone

    Zwar könne der Vermieterin das Nichteinhalten der Vertragsleistung zu Zeiten der behördlich angeordneten Schliessungen aufgrund der Coronapandemie nicht vorgeworfen werden. Es sei allerdings «nicht ausgeschlossen», dass der Mieterin eine Mietzinsreduktion zustehe. Das Gericht lehnte es darum ab, den Rechtsvorschlag aufzuheben.

    Dabei stützte es sich auch auf ein Bundesgerichtsurteil - aus dem Jahr 1922. Einem Restaurantpächter auf den Schiffen des Vierwaldstädtersees gewährten die Bundesrichter damals eine Reduktion des Pachtzinses. Wegen des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs waren dem Wirt nämlich die Gäste weggeblieben.

    Gemäss Angaben des «Beobachters» ist das Urteil aus Zürich das erste seiner Art in der Schweiz. Es ist noch nicht rechtskräftig.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    mieten referenzzinssatz
    3 Interaktionen
    Referenzzins sinkt
    Restaurant
    89 Interaktionen
    Kündigung droht

    MEHR GERICHT

    sdf
    Dielsdorf (D)
    3 Interaktionen
    Trimmis GR
    katze
    1 Interaktionen
    Santiago de Chile
    schweizerisches bundesgericht
    2 Interaktionen
    Ukraine-Sanktion

    MEHR AUS STADT ZüRICH

    Balthasar Glättli.
    6 Interaktionen
    Zürcher Stadtrat
    In Zürcher Gebäude
    Zürich
    Zürich
    gülsha
    223 Interaktionen
    Teures Bio